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Bürgerpark Süd

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 746 Betreff: Bürgerpark Süd In der Anregung des Ortsbeirates 5 wird der Magistrat gebeten, verschiedene Aspekte zu der Planung und Gestaltung des ‚Bürgerpark Süd' zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen. Dieser Anregung wird seitens des Magistrates entsprochen. Zu den in der Anregung aufgeführten Punkten wird wie folgt Stellung genommen: I. Querung der Kennedyallee Bei den Planungen zur Gestaltung des ‚Bürgerparks Süd' wird der Wunsch des Ortsbeirates, eine Querungsmöglichkeit über die Kennedyallee einzurichten, geprüft. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Kennedyallee eine Bundesstraße ist und in der Zuständigkeit des Landes Hessen liegt. Möglichkeiten zur Querung mittels Lichtsignalanlage oder Brückenbauwerk sind daher vom Fachamt mit Hessen Mobil zu diskutieren. Weiterhin ist zu bedenken, dass die zu einem Brückenbauwerk gehörenden barrierefreien Rampen große Entwicklungslängen benötigen und diese u.a. innerhalb des Bannwaldes liegen würden. Planerisch ist eine Verbindung des Welscher Weges an dieser Stelle wünschenswert, jedoch zur Erreichbarkeit des ‚Bürgerparks Süd' nicht unbedingt notwendig. Schon heute besteht die Möglichkeit, die Kennedyallee im Bereich des Kontenpunktes Niederräder Landstraße zu queren. II. Wegeverbindung im Bürgerpark Süd Im Zuge der Gesamtplanung für den Park wird ein Aspekt die Infrastruktur des Parks sein. Hierbei werden sowohl die Wegeverbindungen im Park als auch die Anbindung an den Park bearbeitet. Der Park soll nicht nur Aufenthaltsort für die Bürgerinnen und Bürger werden, sondern auch eine Verbindung des Stadtwaldes zum Mainufer. Mit der Erarbeitung des Entwurfes für das Gesamtkonzept des Parks werden Gestaltungs- und Ausführungsmöglichkeiten der Wege im Hinblick auf Benutzerfreundlichkeit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit geprüft. Ziel ist es, die Eingriffe im Park minimal invasiv durchzuführen und ggf. vorhandene Wegestrukturen zu nutzen. III. Gebäude Die Erörterung des Umgangs mit den vorhandenen Gebäuden wird ein Teil des Planungsprozesses werden. Vor allem der Rückbau der nicht mehr benötigten Gebäude muss kritisch unter naturschutzrechtlichen Vorgaben geprüft werden. Eine mögliche Nachnutzung der Gebäude durch gastronomische Einrichtungen wird im Planungsprozess erwogen. IV. Natur Vorgabe für die Planung wird sein, das Gelände und dessen Topographie ebenso wie den Teich zu erhalten. Des Weiteren ist es Vorgabe, die Festsetzungen der Unteren Naturschutzbehörde (z.B. zu den Sandmagerrasenflächen) einzuhalten und umzusetzen. V. Freizeitgestaltung Unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Vorgaben und dem sensiblen Umgang mit den vorhandenen Gegebenheiten sollen Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger in dem Park geschaffen werden, die der Freizeitnutzung und Erholung dienen. Es sind u.a. Spielplätze, Sitzmöglichkeiten/Aufenthaltsmöglichkeiten und eine Calisthenic Anlage sowie weitere dem Standard der Stadt Frankfurt entsprechenden Ausstattungsgegenstände (Mülleimer, Bänke), für den Park vorgesehen. VI. Hundeauslauffläche In der jetzigen Planungsphase ist die ‚kleine Bürgerwiese' als Hundeauslauffläche vorgesehen. Eine Einzäunung der Fläche ist im Stadtgebiet unüblich und nur im Grüneburgpark vorhanden, da dieser Hundeauslauf seit den achtziger Jahren dort in dieser Form angesiedelt ist und damit der letzte noch vorhandene Standort ursprünglicher "Hundetoiletten". Die Installation eines Hundekottütenautomaten ist nur realisierbar, wenn sich dafür ein Pate/Patin findet. VII. Kinderfarm In der Entwurfsplanung werden die Überlegungen zur Kinderfarm berücksichtigt. Im Verlauf des Planungsprozess wird es eine Prüfung der Gebäudesubstanz und der Peripherie geben. Die daraus resultierenden Folgeaufgaben werden unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes (Bodendenkmäler im Gebäudebereich), des Naturschutzes und des Kostenaufwandes ermittelt. Zur Gebäude- und Geländeüberlassung an einen (gemeinnützigen) Verein sind Vertragsverhandlungen zur Absicherung der Interessen und kostenrelevanten Verpflichtungen der Stadt Frankfurt erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4974

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