Bürgerpark Süd
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST
746
Betreff: Bürgerpark Süd
In der Anregung des Ortsbeirates
5 wird der Magistrat gebeten, verschiedene Aspekte zu der Planung und
Gestaltung des ‚Bürgerpark Süd' zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen.
Dieser Anregung wird seitens des
Magistrates entsprochen. Zu
den in der Anregung aufgeführten Punkten wird wie folgt Stellung genommen:
I. Querung der Kennedyallee Bei den Planungen zur Gestaltung des ‚Bürgerparks
Süd' wird der Wunsch des Ortsbeirates, eine Querungsmöglichkeit über die
Kennedyallee einzurichten, geprüft. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die
Kennedyallee eine Bundesstraße ist und in der Zuständigkeit des Landes Hessen
liegt. Möglichkeiten zur Querung mittels Lichtsignalanlage oder Brückenbauwerk
sind daher vom Fachamt mit Hessen Mobil zu diskutieren. Weiterhin ist zu
bedenken, dass die zu einem Brückenbauwerk gehörenden barrierefreien Rampen
große Entwicklungslängen benötigen und diese u.a. innerhalb des Bannwaldes
liegen würden. Planerisch
ist eine Verbindung des Welscher Weges an dieser Stelle wünschenswert, jedoch
zur Erreichbarkeit des ‚Bürgerparks Süd' nicht unbedingt notwendig. Schon heute besteht die Möglichkeit,
die Kennedyallee im Bereich des Kontenpunktes Niederräder Landstraße zu
queren. II. Wegeverbindung im Bürgerpark
Süd Im Zuge der
Gesamtplanung für den Park wird ein Aspekt die Infrastruktur des Parks sein.
Hierbei werden sowohl die Wegeverbindungen im Park als auch die Anbindung an
den Park bearbeitet. Der
Park soll nicht nur Aufenthaltsort für die Bürgerinnen und Bürger werden,
sondern auch eine Verbindung des Stadtwaldes zum Mainufer. Mit der Erarbeitung des Entwurfes
für das Gesamtkonzept des Parks werden Gestaltungs- und
Ausführungsmöglichkeiten der Wege im Hinblick auf Benutzerfreundlichkeit,
Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit geprüft. Ziel ist es, die Eingriffe im Park minimal invasiv
durchzuführen und ggf. vorhandene Wegestrukturen zu nutzen. III. Gebäude Die Erörterung des Umgangs mit den vorhandenen
Gebäuden wird ein Teil des Planungsprozesses werden. Vor allem der Rückbau der nicht mehr benötigten
Gebäude muss kritisch unter naturschutzrechtlichen Vorgaben geprüft werden.
Eine mögliche Nachnutzung der
Gebäude durch gastronomische Einrichtungen wird im Planungsprozess erwogen.
IV. Natur Vorgabe für die Planung wird sein, das Gelände und
dessen Topographie ebenso wie den Teich zu erhalten. Des Weiteren ist es Vorgabe, die Festsetzungen der
Unteren Naturschutzbehörde (z.B. zu den Sandmagerrasenflächen) einzuhalten und
umzusetzen. V. Freizeitgestaltung Unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Vorgaben
und dem sensiblen Umgang mit den vorhandenen Gegebenheiten sollen Einrichtungen
für die Bürgerinnen und Bürger in dem Park geschaffen werden, die der
Freizeitnutzung und Erholung dienen. Es sind u.a. Spielplätze,
Sitzmöglichkeiten/Aufenthaltsmöglichkeiten und eine Calisthenic Anlage sowie
weitere dem Standard der Stadt Frankfurt entsprechenden Ausstattungsgegenstände
(Mülleimer, Bänke), für den Park vorgesehen. VI. Hundeauslauffläche In der jetzigen Planungsphase ist die ‚kleine
Bürgerwiese' als Hundeauslauffläche vorgesehen. Eine Einzäunung der Fläche ist
im Stadtgebiet unüblich und nur im Grüneburgpark vorhanden, da dieser
Hundeauslauf seit den achtziger Jahren dort in dieser Form angesiedelt ist und
damit der letzte noch vorhandene Standort ursprünglicher "Hundetoiletten".
Die Installation eines
Hundekottütenautomaten ist nur realisierbar, wenn sich dafür ein Pate/Patin
findet. VII. Kinderfarm In der Entwurfsplanung werden die
Überlegungen zur Kinderfarm berücksichtigt. Im Verlauf des Planungsprozess wird es eine Prüfung
der Gebäudesubstanz und der Peripherie geben. Die daraus resultierenden
Folgeaufgaben werden unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes
(Bodendenkmäler im Gebäudebereich), des Naturschutzes und des Kostenaufwandes
ermittelt. Zur Gebäude- und
Geländeüberlassung an einen (gemeinnützigen) Verein sind Vertragsverhandlungen
zur Absicherung der Interessen und kostenrelevanten Verpflichtungen der Stadt
Frankfurt erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2016, OM 4974