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Verkehrsberuhigung in der Rebstöcker Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der genannte Bereich liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist deshalb klar geregelt. Das begangene Fehlverhalten wird durch die Städtische Verkehrspolizei sanktioniert. In Höhe der Kindertagestätte wurden Probemessungen durchgeführt. Bei drei Geschwindigkeitskontrollen über insgesamt 10,5 Messstunden zu unterschiedlichen Tageszeiten (auch zu Bring- und Holzeiten) wurden insgesamt 1320 Fahrzeuge erfasst und 120 Fahrzeugführende verwarnt. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 9%. Es werden weiterhin Messungen vorgenommen. Eine Verkehrsberuhigung mit baulichen Maßnahmen erfordert umfangreiche Planungen. Aus Straßenunterhaltungsmitteln ist eine Umsetzung nicht möglich. Im Zuge der Neugestaltung der Frankenallee, 3. Bauabschnitt - ein Projekt des Programms Schöneres Frankfurt - soll jedoch unter anderem der Knotenpunkbereich Frankenallee / Rebstöcker Straße enger gefasst werden. Die Gehwege werden verbreitert (Gehwegnasen), um es dem Fußverkehr zu erleichtern, die Straße zu queren. Die Fahrbahn im Knotenpunkt soll angehoben werden. Die Vorplanung wurde bereits am 11.06.2019 beschlossen. Ein Zeithorizont für die Realisierung der Maßnahme lässt sich derzeit jedoch nicht nennen. Darüber hinaus ist die Frankenallee gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss "Fahrradstadt Frankfurt am Main" (NR 895/2019) im Maßnahmenpaket "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" enthalten.

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