Tempo-30-Zone ausweiten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST
742
Betreff: Tempo-30-Zone
ausweiten Die Integration der Homburger
Landstraße in die angrenzende Tempo-30-Zone ist wegen ihrer Klassifizierung als
Landesstraße aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Abweichungen von der innerörtlichen
Regelgeschwindigkeit von 50 km/h sind nur dort zulässig, wo dies aufgrund der besonderen
Umstände zwingend geboten ist oder wenn auf Grund der besonderen örtlichen
Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer
Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Da eine derartige
Gefahrenlage im Bereich des genannten Streckenabschnitts nicht erkennbar ist,
vermag der Magistrat es aus rechtlichen Gründen nicht, der Anregung zu
entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.09.2012, OM 1598