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Tempo-30-Zone ausweiten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 742 Betreff: Tempo-30-Zone ausweiten Die Integration der Homburger Landstraße in die angrenzende Tempo-30-Zone ist wegen ihrer Klassifizierung als Landesstraße aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Abweichungen von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h sind nur dort zulässig, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist oder wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Da eine derartige Gefahrenlage im Bereich des genannten Streckenabschnitts nicht erkennbar ist, vermag der Magistrat es aus rechtlichen Gründen nicht, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1598

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