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Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziffern 1. bis 2.2: Die Liegenschaft Stresemannallee 78 steht zum Großteil im Eigentum eines privaten Grundstückseigentümers. Eine Teilfläche, das Grundstück Flur 550 Nr. 4/136 mit einer Fläche von 385 m2, steht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und ist im Erbbaurecht bis in das Jahr 2054 an den Eigentümer der weiteren Grundstücke vergeben. Das Erbbaugrundstück stellt faktisch zusammen mit den umgebenden Grundstücken einheitlich die Liegenschaft Stresemannallee 78 dar, die mit einem eingeschossigen Verbrauchermarkt bebaut ist. Dies entspricht dem vertraglich vereinbarten Erbbaurechtszweck. Bei einem Verkauf des Erbbaurechts im Jahr 2018 wurde der Erbbauzins aktualisiert und an die Einzelhandelsnutzung angepasst. Dem Magistrat ist bekannt, dass der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte trotz der uneinheitlichen Eigentumsverhältnisse eine Entwicklung der Immobilie plant. In diesem Zusammenhang wurde ihm Ende 2018 ein Erbbauzins mitgeteilt, der im Falle einer Vertragsverlängerung und Änderung des Erbbauzwecks auf eine Wohnnutzung zugrunde zu legen wäre. Gleichzeitig wurde ihm mitgeteilt, dass eine solche Vertragsänderung nur in Betracht kommt, wenn der Erbbauberechtigte das Vorhaben im Passivhausstandard errichtet und den geforderten Anteil von 30 % geförderten Wohnungen vorsieht. Eine Reaktion ist bislang nicht erfolgt. Dem Magistrat ist daher nicht bekannt, ob die Planung einer Wohnbebauung weitergeführt wurde und ob eine solche auf Grundlage der uneinheitlichen Grundstücksverhältnisse möglich ist, da zumindest eine Vereinigungsbaulast erforderlich wäre. Informationen zu dem konkreten Vorhaben des Erbbauberechtigten bzw. Eigentümers der Liegenschaft liegen dem Magistrat nicht vor. Insbesondere liegen weder für einen Abbruch noch für eine Neubebauung oder sonstige Baumaßnahmen Anträge vor. Auch fanden keinerlei Beratungsgespräche hierzu statt. Zu Ziffer 3.: Der Magistrat hat eine "Untersuchung Quartiersgaragen für den Stadtteil Sachsenhausen" beauftragt (VSU GmbH, Herzogenrath, November 2019). Diese Untersuchung bestätigt, dass im Bereich Heimatsiedlung / Fritz-Kissel-Siedlung durchaus Bedarf an Quartiersgaragen besteht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt am Main bei der Errichtung von Quartiersgaragen regelmäßig nicht selbst aktiv wird, sondern sich lediglich bei Bauvorhaben Dritter einbringt und Zuschüsse anbietet, um damit die Vermietung an Bewohner zu verträglichen Kosten zu sichern. Das setzt grundsätzlich aber immer die Absicht bzw. die Bereitschaft des Grundstückseigentümers zur Errichtung einer Quartiersgarage voraus.

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