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Ruhender Verkehr in der Straße Kupferhammer

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Kurvenbereich wird mit Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung StVO (Grenzmarkierung) markiert, um das Haltverbot zu verdeutlichen. Zu 2.: Das am Mast der Beschilderung des Behindertenparkplatzes "An den Stegwiesen 2" angebrachte VZ 283-20 StVO (absolutes Haltverbot) wird in Höhe des Stromkastens mit einem neuen Mast versetzt.