Ruhender Verkehr in der Straße Kupferhammer
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der Kurvenbereich wird mit Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung StVO (Grenzmarkierung) markiert, um das Haltverbot zu verdeutlichen. Zu 2.: Das am Mast der Beschilderung des Behindertenparkplatzes "An den Stegwiesen 2" angebrachte VZ 283-20 StVO (absolutes Haltverbot) wird in Höhe des Stromkastens mit einem neuen Mast versetzt.