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Aufstellung eines Hundekottütenautomaten mit Abfalleimer sowie eines Abfalleimers an den Einmün-dungen des Verbindungsweges zwischen Adolfstraße und Güntherstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei dem Verbindungsweg zwischen der Adolfstraße und Güntherstraße handelt es sich um eine reine Verkehrsfläche mit angrenzenden Privatflächen. Das Aufstellen von Abfallbehältern im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt grundsätzlich durch die FES im Auftrag des für die Verkehrsfläche zuständigen Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE). Ein Hundekottütenspender könnte an dieser Örtlichkeit ausnahmsweise, nach Zustimmung des Amts für Straßenbau und Erschließung und nach Aufstellung der Abfallbehälter durch das zuständige Grünflächenamt montiert werden. Durch die getroffenen Festlegungen zum Aufstellen von Hundekottütenspendern kann das Grünflächenamt Spenderboxen jedoch nur aufstellen und betreiben, wenn das regelmäßige Befüllen der Spender durch Anliegerinnen und Anlieger (Patenschaften) gewährleistet werden kann. Sollten die Paten/-innen nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen die Hundekottütenspender demontiert werden. Der Ortsbeirat wird gebeten, die Kontaktdaten des Paten/ der Patin an das Grünflächenamt weiter zu geben.