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Untermainkai muss auch während Bauarbeiten für Fußgänger nutzbar sein

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 734

Betreff: Untermainkai muss auch während Bauarbeiten für Fußgänger nutzbar sein Die Bauarbeiten auf dem ehemaligen Degussa-Gelände erfordern aus Sicherheitsgründen die Sperrung des Gehwegs entlang dem Baugelände am Untermainkai. Um für Fußgänger ein sicheres Wechseln auf den gegenüber liegenden Gehweg zu gewährleisten, wurde in der Fahrbahnmitte eine Mittelinsel als Querungshilfe eingerichtet. Die Einrichtung eines Zebrastreifens ist wegen des zu geringen Abstands zur Signalanlage rechtlich leider nicht zulässig. Im weiteren Verlauf des Fußwegs wurde bereits auf der südlichen Fahrbahnseite des Untermainkais durch den Umbau der Lichtsignalanlage eine direkte Querungsmöglichkeit des nördlichen Brückenkopfs der Untermainbrücke geschaffen.

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