Absicherung der Zufahrt zu den Liegenschaften Nonnenpfad 11 bis 13
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST
731
Betreff: Absicherung der
Zufahrt zu den Liegenschaften Nonnenpfad 11 bis 13 Um die Zufahrt zu den
Liegenschaften Nonnenpfad 11 bis 13 zu gewährleisten, hat der Magistrat in
der Stichstraße im Nonnenpfad auf der Parkseite Parkwinkel angebracht. Auf der
gegenüberliegenden Straßenseite wurde eine Beschilderung mit Verkehrszeichen
(VZ) 283-10 und 283-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - absolutes
Halteverbot - angebracht. Dadurch soll verhindert werden, dass die Zufahrt zu
den Liegenschaften durch parkende Fahrzeuge blockiert wird. Der betroffene Bereich des Nonnenpfads wird aufgrund
vorangegangener Beschwerden bereits durch die Städtische Verkehrspolizei
verstärkt kontrolliert. Aufgrund der Aufgabenvielfalt ist eine Ausweitung der
Überwachungsdichte jedoch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2018, OM 2622