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Absicherung der Zufahrt zu den Liegenschaften Nonnenpfad 11 bis 13

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 731 Betreff: Absicherung der Zufahrt zu den Liegenschaften Nonnenpfad 11 bis 13 Um die Zufahrt zu den Liegenschaften Nonnenpfad 11 bis 13 zu gewährleisten, hat der Magistrat in der Stichstraße im Nonnenpfad auf der Parkseite Parkwinkel angebracht. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurde eine Beschilderung mit Verkehrszeichen (VZ) 283-10 und 283-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - absolutes Halteverbot - angebracht. Dadurch soll verhindert werden, dass die Zufahrt zu den Liegenschaften durch parkende Fahrzeuge blockiert wird. Der betroffene Bereich des Nonnenpfads wird aufgrund vorangegangener Beschwerden bereits durch die Städtische Verkehrspolizei verstärkt kontrolliert. Aufgrund der Aufgabenvielfalt ist eine Ausweitung der Überwachungsdichte jedoch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2622

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