Wohnungsbau in Baulücken in Nied
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.06.2014, ST 731 Betreff: Wohnungsbau in Baulücken in Nied Zu 1.: Die Fläche zwischen der Schliephakestraße und dem
Nieder Friedhof liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes SW 5c Nr. 1,
rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977 und ist größtenteils als Verkehrsfläche
festgesetzt. Ein Teilbereich ist als Reines Wohngebiet mit zwei Vollgeschossen,
einer GRZ von 0,4, einer GFZ von 0,8 in offener Bauweise festgesetzt. Dieser
Teilbereich steht daher grundsätzlich für eine Wohnbebauung zur Verfügung.
Das Gelände war zu erheblichen
Teilen für eine Verlagerung eines Abschnittes der Oeserstraße im Zuge der
Errichtung einer Unterführung des Bahnübergangs Oeserstraße/Birminghamstraße
vorgesehen. Die Beseitigung des Bahnübergangs ist nach wie vor beabsichtigt.
Allerdings ist die Verlagerung des betroffenen Abschnitts der Oeserstraße auf
dieses Gelände dafür nicht mehr notwendig. Dies ist das Ergebnis der Erarbeitung einer
Machbarkeitsstudie im Jahre 2010/2011 und einer Vorplanung im Jahre 2012. Die
Planfeststellung für die jetzt in Planung befindliche Verlagerung der
Oeserstraße in westliche Richtung ist voraussichtlich in 2015/2016. Im Bericht des Magistrats B 81 vom
04.02.2011 ist eine detaillierte Abwägung verschiedener Lösungsvarianten für
die Beseitigung des Bahnübergangs wiedergegeben, der Vorplanung der
Vorzugsvariante (Vortrag des Magistrats M 133 vom 25.05.2012) hat die
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 2034 vom 06.09.2012 zugestimmt.
Die Fläche zwischen
Schliephakestraße und dem Nieder Friedhof kann daher für andere Nutzungen
verfügbar gemacht werden. Die Fläche ist im Süden durch die Oeserstraße und im
Osten durch die Schliephakestraße erschlossen. Nennenswerter Baumbestand
besteht lediglich entlang der Schliephakestraße. Eine Bebauung ist analog der
Festsetzung des oben genannten Teilbereiches und in Abstimmung mit dem
Stadtplanungsamt denkbar. Die Fläche ist vollständig in privatem Eigentum. Die
Initiative für eine mögliche Bebauung müsste vom Eigentümer ausgehen. Zu 2.: Das Grundstück ist im Norden durch die Mainzer
Landstraße, im Osten durch die Bundesstraße B 40a und im Südwesten durch eine
Bahntrasse begrenzt. Ob eine Realisierung von Wohnungsbau an dieser Stelle
möglich ist, bedarf daher einer intensiven Prüfung der Lärmbelastung und
möglichen Lärmschutzmaßnahmen. Noch zu erstellenden Gutachten werden darüber
Aufschluss geben. Die
Flächen befinden sich nur zu einem geringen Teil im Eigentum der Stadt
Frankfurt am Main. Die Stadt würde entsprechende Aktivitäten von privater Seite
begrüßen und entsprechend positiv begleiten. Zu 3.: Die Fläche zwischen Jugendhaus und Birminghamstraße
105 wird im Rahmen des § 34 Baugesetzbuch als Allgemeines Wohngebiet
eingestuft. Eine Bebauung mit Wohnungsbau ist daher grundsätzlich möglich.
Auch hier befinden sich die
Flächen nur zu einem geringen Teil im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Die
Stadt befürwortet eine übergeordnete Lösung, die auch eine Neuordnung der
nördlichen Stellplatzanlage mit einschließt. Zu 4. und 5.: Grundsätzlich ist der Magistrat für Hinweise auf
bebaubare Grundstücke dankbar. Regelmäßig werden Anfragen nach der Bebaubarkeit von
freien Grundstücken gestellt. Auskunft hierzu gibt der Baulückenatlas. Nach
positiver Prüfung der Bebaubarkeit werden Grundstücke in den Baulückenatlas
aufgenommen. Deshalb ist der Hinweis auf diese Parzellen immer sinnvoll. Über
den aktuellen Stand der im Baulückenatlas geführten Grundstücke informiert das
Stadtplanungsamt im Servicebereich Planauskunft sowie online unter
www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/baulueckenatlas_5438.html. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.02.2014, V 953