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Wohnungsbau in Baulücken in Nied

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 731 Betreff: Wohnungsbau in Baulücken in Nied Zu 1.: Die Fläche zwischen der Schliephakestraße und dem Nieder Friedhof liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes SW 5c Nr. 1, rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977 und ist größtenteils als Verkehrsfläche festgesetzt. Ein Teilbereich ist als Reines Wohngebiet mit zwei Vollgeschossen, einer GRZ von 0,4, einer GFZ von 0,8 in offener Bauweise festgesetzt. Dieser Teilbereich steht daher grundsätzlich für eine Wohnbebauung zur Verfügung. Das Gelände war zu erheblichen Teilen für eine Verlagerung eines Abschnittes der Oeserstraße im Zuge der Errichtung einer Unterführung des Bahnübergangs Oeserstraße/Birminghamstraße vorgesehen. Die Beseitigung des Bahnübergangs ist nach wie vor beabsichtigt. Allerdings ist die Verlagerung des betroffenen Abschnitts der Oeserstraße auf dieses Gelände dafür nicht mehr notwendig. Dies ist das Ergebnis der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie im Jahre 2010/2011 und einer Vorplanung im Jahre 2012. Die Planfeststellung für die jetzt in Planung befindliche Verlagerung der Oeserstraße in westliche Richtung ist voraussichtlich in 2015/2016. Im Bericht des Magistrats B 81 vom 04.02.2011 ist eine detaillierte Abwägung verschiedener Lösungsvarianten für die Beseitigung des Bahnübergangs wiedergegeben, der Vorplanung der Vorzugsvariante (Vortrag des Magistrats M 133 vom 25.05.2012) hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 2034 vom 06.09.2012 zugestimmt. Die Fläche zwischen Schliephakestraße und dem Nieder Friedhof kann daher für andere Nutzungen verfügbar gemacht werden. Die Fläche ist im Süden durch die Oeserstraße und im Osten durch die Schliephakestraße erschlossen. Nennenswerter Baumbestand besteht lediglich entlang der Schliephakestraße. Eine Bebauung ist analog der Festsetzung des oben genannten Teilbereiches und in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt denkbar. Die Fläche ist vollständig in privatem Eigentum. Die Initiative für eine mögliche Bebauung müsste vom Eigentümer ausgehen. Zu 2.: Das Grundstück ist im Norden durch die Mainzer Landstraße, im Osten durch die Bundesstraße B 40a und im Südwesten durch eine Bahntrasse begrenzt. Ob eine Realisierung von Wohnungsbau an dieser Stelle möglich ist, bedarf daher einer intensiven Prüfung der Lärmbelastung und möglichen Lärmschutzmaßnahmen. Noch zu erstellenden Gutachten werden darüber Aufschluss geben. Die Flächen befinden sich nur zu einem geringen Teil im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Die Stadt würde entsprechende Aktivitäten von privater Seite begrüßen und entsprechend positiv begleiten. Zu 3.: Die Fläche zwischen Jugendhaus und Birminghamstraße 105 wird im Rahmen des § 34 Baugesetzbuch als Allgemeines Wohngebiet eingestuft. Eine Bebauung mit Wohnungsbau ist daher grundsätzlich möglich. Auch hier befinden sich die Flächen nur zu einem geringen Teil im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Die Stadt befürwortet eine übergeordnete Lösung, die auch eine Neuordnung der nördlichen Stellplatzanlage mit einschließt. Zu 4. und 5.: Grundsätzlich ist der Magistrat für Hinweise auf bebaubare Grundstücke dankbar. Regelmäßig werden Anfragen nach der Bebaubarkeit von freien Grundstücken gestellt. Auskunft hierzu gibt der Baulückenatlas. Nach positiver Prüfung der Bebaubarkeit werden Grundstücke in den Baulückenatlas aufgenommen. Deshalb ist der Hinweis auf diese Parzellen immer sinnvoll. Über den aktuellen Stand der im Baulückenatlas geführten Grundstücke informiert das Stadtplanungsamt im Servicebereich Planauskunft sowie online unter www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/baulueckenatlas_5438.html. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 953

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