Zeilsheim/Sindlingen: Zebrastreifen am S-Bahnhof Zeilsheim mit Ampel sichern
Stellungnahme des Magistrats
Nach dem Einführungserlass der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) vom 23.11.2015 dürfen Lichtzeichenanlagen nicht als Maßnahme zur Beeinflussung der Fahrgeschwindigkeit eingesetzt werden. Weiterhin können mit einer Lichtsignalanlage keine Überholvorgänge, beziehungsweise Vorbeifahrvorgänge an den haltenden Bussen unterbunden werden. Die Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel an der genannten Örtlichkeit wird daher abgelehnt. Die Städtische Verkehrspolizei hat in der West-Höchster Straße im Bereich des Fußgängerüberweges der S-Bahnstation Zeilsheim eine Testmessung durchgeführt, bei der 250 Fahrzeuge erfasst wurden. Lediglich drei Fahrzeugführende mussten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verwarnt werden. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 1,2%. Von weiteren Geschwindigkeitskontrollen wird daher abgesehen, da dies zu Lasten deutlich stärker gefährdeter Straßen gehen würde. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.