Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST
730
Betreff: Digitale
Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße Die hier angesprochene digitale
Geschwindigkeitsanzeige, ein sogenanntes Dialogdisplay, weist
Kraftfahrzeugführende darauf hin, dass die maximal zulässige
Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Diese Geräte werden hauptsächlich vor
Schulen installiert. Die Geschwindigkeitsanzeigen werden grundsätzlich nicht
dauerhaft an einer Örtlichkeit aufgestellt, da hier sehr schnell ein
Gewöhnungseffekt eintritt, der das Gerät wirkungslos macht. Die Standorte
werden daher circa alle acht Wochen gewechselt. Die Aufnahme eines weiteren
Standortes im Ortsbeirat 5 würde den Wechselturnus für alle Aufstellorte
verlängern. Deshalb wird hier von der Aufstellung eines Dialogdisplays Abstand
genommen. Da aktuelle Daten aus
Geschwindigkeitskontrollen der Städtischen Verkehrspolizei nicht vorliegen,
werden in nächster Zeit in der Straße Zum Laurenburger Hof, insbesondere in
Höhe des Kindergartens, Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt Die Straße Zum Laurenburger Hof ist Bestandteil
einer Tempo-30-Zone. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist das
Verkehrszeichen 274.1 StVO (Beginn der Tempo-30-Zone) nur jeweils in den
Einfahrtsbereichen zur Zone aufzustellen. Sämtliche Zufahrtsstraßen von der
Gerbermühlstraße ins Deutschherrnviertel sind mit Tempo-30-Zonen Beschilderung
versehen. Innerhalb der Zone können somit keine weiteren Hinweise auf die
geltende Geschwindigkeit beschildert werden. Der Magistrat bedauert, der Anregung des Ortsbeirats
nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.02.2017, OM 1215