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Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 730 Betreff: Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße Die hier angesprochene digitale Geschwindigkeitsanzeige, ein sogenanntes Dialogdisplay, weist Kraftfahrzeugführende darauf hin, dass die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Diese Geräte werden hauptsächlich vor Schulen installiert. Die Geschwindigkeitsanzeigen werden grundsätzlich nicht dauerhaft an einer Örtlichkeit aufgestellt, da hier sehr schnell ein Gewöhnungseffekt eintritt, der das Gerät wirkungslos macht. Die Standorte werden daher circa alle acht Wochen gewechselt. Die Aufnahme eines weiteren Standortes im Ortsbeirat 5 würde den Wechselturnus für alle Aufstellorte verlängern. Deshalb wird hier von der Aufstellung eines Dialogdisplays Abstand genommen. Da aktuelle Daten aus Geschwindigkeitskontrollen der Städtischen Verkehrspolizei nicht vorliegen, werden in nächster Zeit in der Straße Zum Laurenburger Hof, insbesondere in Höhe des Kindergartens, Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt Die Straße Zum Laurenburger Hof ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist das Verkehrszeichen 274.1 StVO (Beginn der Tempo-30-Zone) nur jeweils in den Einfahrtsbereichen zur Zone aufzustellen. Sämtliche Zufahrtsstraßen von der Gerbermühlstraße ins Deutschherrnviertel sind mit Tempo-30-Zonen Beschilderung versehen. Innerhalb der Zone können somit keine weiteren Hinweise auf die geltende Geschwindigkeit beschildert werden. Der Magistrat bedauert, der Anregung des Ortsbeirats nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1215

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