Stationsbasiertes Carsharing in Harheim
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat beabsichtigt, interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Das Zuteilungsverfahren, das auch den Stadtteil Harheim umfasst, ist für den Zeitraum 2023/2024 geplant. Vor diesem Hintergrund bedankt sich der Magistrat für die übermittelten Standortvorschläge. Diese werden auf Eignung geprüft, konkretisiert und in das geplante Verfahren eingebracht. Die Verfahren werden so gestaltet werden, dass Carsharing-Anbieter nur eine Kombination aus innerstädtischen und Stationen am Stadtrand zugeteilt bekommen können. Der Magistrat weist aber vorsorglich darauf hin, dass damit nicht garantiert werden kann, dass für jeden Standort auch ein Anbieter gefunden wird. Stationsvorschläge, für die jetzt im ersten Anlauf kein Anbieter gefunden wird, können in künftige Zuteilungsverfahren erneut eingebracht werden.