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Frischluftschneise Innovationsviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 72 Betreff: Frischluftschneise Innovationsviertel Die angesprochene Freifläche liegt größtenteils in der Zone 3 des Frankfurter Klimaplanatlasses, die sogenannte Mischklimate mit wichtigen Ausgleichsfunktionen aufgrund lokaler Zirkulation beschreibt. Die Wertigkeit der Fläche als innerstädtische Pufferzone ergibt sich dabei sowohl aus Ihrer Ausgleichfunktion vor Ort, als auch in den angrenzenden klimatisch belasteten Stadtarealen. Die offenen Bereiche und Grünstrukturen haben dabei eine positive Wirkung, die jedoch schon heute auch durch teilweise Bebauungen und Versiegelungen eine gewisse Einschränkung erfährt. In der Bewertung der thermischen Entwicklung der Fläche und seiner angrenzenden Bereiche geht der Deutsche Wetterdienst bei einer Zukunftsprojektion der jährlichen Sommertage (über 25 Grad Celsius) bis zum Jahr 2050 von einer Zunahme von 12 - 15 Tage pro Jahr aus, das wären bis zu 50 % mehr (DWD, 2011). Die Funktion als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet wurde Anfang der 90-iger Jahre in einer Studie des Umlandverbandes Frankfurt Rhein Main (heute Planungsverband Ballungsraum Frankfurt Rhein Main) ermittelt. So werden vor Ort während hochsommerlicher Strahlungswetterlagen nachts 5,0 - 5,5 m3 / m2 Kaltluft pro Stunde produziert. Die Fläche weist überwiegend nach Süden / Südwesten und führt neben ihrer klimatischen Erholungswirkung an Ort und Stelle auch im Randbereich der angrenzenden Siedlungsbereiche zu einer thermischen wie lufthygienischen Ausgleichswirkung. Da das Geländegefälle jedoch unter drei Prozent liegt, ist der Kaltluftabfluss und somit dessen Reichweite als eher gering einzustufen. Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass der Wetterauwind als mächtiger Regionalwind aus Nordost im Plangebiet bis zum Boden durchgreift und somit speziell in der zweiten Nachthälfte sogenannter "hochsommerlicher Strahlungswetterlagen" maßgeblich zur Belüftung des Stadtkörpers beiträgt. Eine Bebauung der o.g. Flächen müsste aufgrund der beschriebenen klimatischen Funktionen in ihrer Dichte, Ausrichtung und Durchgrünung darauf abgestimmt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4521

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