Frischluftschneise Innovationsviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST
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Betreff: Frischluftschneise
Innovationsviertel Die angesprochene Freifläche liegt
größtenteils in der Zone 3 des Frankfurter Klimaplanatlasses, die sogenannte
Mischklimate mit wichtigen Ausgleichsfunktionen aufgrund lokaler Zirkulation
beschreibt.
Die Wertigkeit der Fläche als
innerstädtische Pufferzone ergibt sich dabei sowohl aus Ihrer Ausgleichfunktion
vor Ort, als auch in den angrenzenden klimatisch belasteten Stadtarealen. Die
offenen Bereiche und Grünstrukturen haben dabei eine positive Wirkung, die
jedoch schon heute auch durch teilweise Bebauungen und Versiegelungen eine
gewisse Einschränkung erfährt. In der Bewertung der thermischen Entwicklung der
Fläche und seiner angrenzenden Bereiche geht der Deutsche Wetterdienst bei
einer Zukunftsprojektion der jährlichen Sommertage (über 25 Grad Celsius) bis
zum Jahr 2050 von einer Zunahme von 12 - 15 Tage pro Jahr aus, das wären bis zu
50 % mehr (DWD, 2011). Die Funktion als Kalt- und
Frischluftentstehungsgebiet wurde Anfang der 90-iger Jahre in einer Studie des
Umlandverbandes Frankfurt Rhein Main (heute Planungsverband Ballungsraum
Frankfurt Rhein Main) ermittelt. So werden vor Ort während
hochsommerlicher Strahlungswetterlagen nachts 5,0 - 5,5 m3 / m2 Kaltluft pro
Stunde produziert. Die Fläche weist überwiegend nach Süden / Südwesten und
führt neben ihrer klimatischen Erholungswirkung an Ort und Stelle auch im
Randbereich der angrenzenden Siedlungsbereiche zu einer thermischen wie
lufthygienischen Ausgleichswirkung. Da das Geländegefälle jedoch unter drei
Prozent liegt, ist der Kaltluftabfluss und somit dessen Reichweite als eher
gering einzustufen. Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass
der Wetterauwind als mächtiger Regionalwind aus Nordost im Plangebiet bis zum
Boden durchgreift und somit speziell in der zweiten Nachthälfte sogenannter
"hochsommerlicher Strahlungswetterlagen" maßgeblich zur Belüftung des
Stadtkörpers beiträgt. Eine Bebauung der o.g. Flächen müsste aufgrund der
beschriebenen klimatischen Funktionen in ihrer Dichte, Ausrichtung und
Durchgrünung darauf abgestimmt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.09.2015, OM 4521