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Unterliederbach: Radwegverbindung zwischen Unterliederbach und Sulzbach sicher gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. : Der Magistrat ist nur bis zur Gemarkungsgrenze für die Radverkehrswegweisung zuständig. Eine Wegweisung vorbei am Main-Taunus-Zentrum liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde Sulzbach. Derzeit weist bereits ein Wegweiser auf der westlichen Seite der Königsteiner Straße zwischen Hausnummer 190 und 192 rechtzeitig darauf hin, dass Radfahrende an der Lichtsignalanlage (LSA) "KS2" auf die westliche Seite wechseln sollen, um in Gegenrichtung bis zum Main-Taunus-Zentrum weiterzufahren. Die LSA selbst ist mit einer Streuscheibe für den Radverkehr ausgestattet. Zusätzlich ist hier auch nochmal ein Wegweiser angebracht. Zudem ist der Radweg auf westlicher Seite hinter der LSA vor der A66-Unterführung mit dem Verkehrszeichen (VZ) 240 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert. Zu 2.: Die Autobahn GmbH hat dem Magistrat bereits am
  2. Januar 2021 eine verkehrsbehördliche Anordnung für den Bereich Anschlussstelle F-Höchst BAB A66 (Königsteiner Straße) zukommen lassen, welche nur noch ausgeführt werden müsste. Dieser Plan sieht die Entfernung der Radfurten, sowie eine Beschilderung mit VZ 206 StVO (Halt! Vorfahrt gewähren) an den Querungen der A66 Auf-/Abfahrten vor. Analog hierzu wurde durch den Magistrat ein Plan für die Querung der A66-Auffahrt auf Höhe Cheruskerweg angeordnet und teilweise bereits ausgeführt (Restarbeiten fehlen noch: Sperrpfosten VZ 600-60 StVO, Haltelinien für Radverkehr). Zu 3.: Der Vorschlag, einen Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite der Königsteiner Straße von der Querung der A66-Auffahrt am Cheruskerweg bis zur LSA "KS2" in der Königsteiner Straße (Hausnr. 194) wird derzeit geprüft. Allerdings sind die Breiten eigentlich zu schmal für einen regelkonformen Zweirichtungsradweg. Jedoch wäre die Zweirichtungsfreigabe auf diesem Abschnitt durchaus sinnvoll, um vom Cheruskerweg kommend auf der westlichen Seite zum Main-Taunus-Zentrum fahren zu können und nicht den Weg auf der östlichen Seite nach Norden über die Querungen der A66 Anschlussstelle nehmen zu müssen. Zu 4.: Siehe Punkt
  3. Der Magistrat wird sich jedoch diesbezüglich mit der Gemeinde Sulzbach in Verbindung setzen und eine verbesserte gemeindeübergreifende Wegweisung und Beschilderung prüfen. Es gibt bereits eine Fuß- und Radbrücke auf Sulzbacher Gemarkung, um von der östlichen Seite der B8 zum Main-Taunus-Zentrum zu gelangen. Eine weitere Brücke auf Frankfurter Gemarkung ist nicht vorgesehen, zumal es derzeit Projekte mit höherer Priorität gibt.

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