Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST
728
Betreff: Erscheinungsbild
der Bockenheimer Landstraße Der Magistrat prüft bei Anträgen
auf oberirdische Grundwasserableitungen von Baustellen grundsätzlich, ob
stadtgestalterisch verträglichere Lösungen möglich sind, z. B. ortsnahe direkte
Kanaleinleitung. Die oberirdische Grundwasserableitung wie im Falle der
Baustellen Opernplatz/Bockenheimer Landstraße kommt daher immer nur
ausnahmsweise und als letzte Lösungsmöglichkeit in Betracht. Die Prüfung
erfolgt in Abstimmung mit der Stadtentwässerung Frankfurt und ist Voraussetzung
für die straßenrechtliche Genehmigung. Ablehnungen von Anträgen auf oberirdische
Grundwasserableitungen sind aufgrund der oftmals fehlenden technischen
Alternativen nicht anders umzusetzen. Manchmal reicht z. B. die Kapazität der
vor Ort an der Baustelle vorhandenen Kanäle nicht aus, um die abzuleitenden
Wassermengen aufzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn zusätzlich
Regenwasser anfällt. Hier kann es dann z. B. zu gefährlichen "Überschwemmungen"
auf den Straßen kommen. In Einzelfällen können auch die hohen Einleitgebühren,
die durch die Stadtentwässerung Frankfurt nach m3 berechnet werden, zu einer
Ausnahmeregelung führen, wenn diese eine angemessene Verhältnismäßigkeit
überschreiten. Der Magistrat ist in jedem einzelnen Fall bemüht, die für den
öffentlichen Raum verträglichste Lösung mit den Bauherren und Investoren zu
finden und umzusetzen. Leider steht in manchen Fällen aus technischen
Gründen keine Alternative zur Ableitung über lange oberirdische Rohrleitungen
zur Verfügung, so auch bei den Baumaßnahmen am Opernplatz und auf der
Bockenheimer Landstraße. Dies vorausgeschickt, nimmt der Magistrat zu den
einzelnen Fragen wie folgt Stellung: zu 1. Das Bauvorhaben Bockenheimer Landstraße 104 der KfW
erfordert eine Grundwasserableitung, die derzeit bis zum 31.05.2014 genehmigt
ist. Ein Verlängerungsantrag liegt noch nicht vor. Die Grundwasserableitung für
die Baumaßnahme Opernplatz 14 ist bis 31.12.2014 genehmigt. Es kann jedoch
nicht ausgeschlossen werden, dass Verlängerungsanträge gestellt werden, die
zu genehmigen sind. zu 2. Für die Errichtung des Kulturcampus liegen noch
keine Anträge auf Grundwasserableitungen vor. Auch hier wird der Magistrat
bemüht sein, andere, städtebaulich verträglichere, Möglichkeiten zu finden.
zu 3. Der Magistrat teilt in dieser Frage die Haltung des
Ortsbeirats. zu 4. Verschmutzungen durch die Baumaßnahme am Opernplatz
14 waren bereits auffällig. Die Bauleitung wurde bereits mehrfach auf
diesen Missstand hingewiesen und aufgefordert, die Mängel zu beseitigen.
zu 5. Entschädigungen durch Bauherren für
Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raumes sind
aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
25.11.2013, OA 447