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Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 728 Betreff: Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße Der Magistrat prüft bei Anträgen auf oberirdische Grundwasserableitungen von Baustellen grundsätzlich, ob stadtgestalterisch verträglichere Lösungen möglich sind, z. B. ortsnahe direkte Kanaleinleitung. Die oberirdische Grundwasserableitung wie im Falle der Baustellen Opernplatz/Bockenheimer Landstraße kommt daher immer nur ausnahmsweise und als letzte Lösungsmöglichkeit in Betracht. Die Prüfung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtentwässerung Frankfurt und ist Voraussetzung für die straßenrechtliche Genehmigung. Ablehnungen von Anträgen auf oberirdische Grundwasserableitungen sind aufgrund der oftmals fehlenden technischen Alternativen nicht anders umzusetzen. Manchmal reicht z. B. die Kapazität der vor Ort an der Baustelle vorhandenen Kanäle nicht aus, um die abzuleitenden Wassermengen aufzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn zusätzlich Regenwasser anfällt. Hier kann es dann z. B. zu gefährlichen "Überschwemmungen" auf den Straßen kommen. In Einzelfällen können auch die hohen Einleitgebühren, die durch die Stadtentwässerung Frankfurt nach m3 berechnet werden, zu einer Ausnahmeregelung führen, wenn diese eine angemessene Verhältnismäßigkeit überschreiten. Der Magistrat ist in jedem einzelnen Fall bemüht, die für den öffentlichen Raum verträglichste Lösung mit den Bauherren und Investoren zu finden und umzusetzen. Leider steht in manchen Fällen aus technischen Gründen keine Alternative zur Ableitung über lange oberirdische Rohrleitungen zur Verfügung, so auch bei den Baumaßnahmen am Opernplatz und auf der Bockenheimer Landstraße. Dies vorausgeschickt, nimmt der Magistrat zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung: zu 1. Das Bauvorhaben Bockenheimer Landstraße 104 der KfW erfordert eine Grundwasserableitung, die derzeit bis zum 31.05.2014 genehmigt ist. Ein Verlängerungsantrag liegt noch nicht vor. Die Grundwasserableitung für die Baumaßnahme Opernplatz 14 ist bis 31.12.2014 genehmigt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Verlängerungsanträge gestellt werden, die zu genehmigen sind. zu 2. Für die Errichtung des Kulturcampus liegen noch keine Anträge auf Grundwasserableitungen vor. Auch hier wird der Magistrat bemüht sein, andere, städtebaulich verträglichere, Möglichkeiten zu finden. zu 3. Der Magistrat teilt in dieser Frage die Haltung des Ortsbeirats. zu 4. Verschmutzungen durch die Baumaßnahme am Opernplatz 14 waren bereits auffällig. Die Bauleitung wurde bereits mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. zu 5. Entschädigungen durch Bauherren für Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raumes sind aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2013, OA 447

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