Überdachungen für große Parkplätze mit Fotovoltaikanlagen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Hessische Landesregierung hat in ihrem "Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes und der Hessischen Bauordnung" vom 22. November 2022 im §12 diverse Pflichten hinsichtlich der PV-Nutzung für Parkplätze erlassen. Bei neuen Parkplätzen müssen Photovoltaikanlagen - wenn der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 29. November 2023 bei der zuständigen Behörde eingeht - installiert und betrieben werden. Das gilt für landeseigene Neubauten mit mehr als 35 Stellplätzen. Bei neuen privaten Parkplätzen gilt dies bei mehr als 50 Stellplätzen.