Evtl. Leerstand Rohrbachstraße Nr. 50 (Nr. 52)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST
725
Betreff: Evtl. Leerstand
Rohrbachstraße Nr. 50 (Nr. 52) Zu 1. - 3.: Unabhängig von einer Kenntnis der
Eigentumsverhältnisse steht dem Magistrat seit dem Wegfall des
Wohnraumzweckentfremdungsverbotes im Jahr 2004 keine rechtliche Handhabe mehr
zur Verfügung, gegen den Leerstand von Wohnraum vorzugehen. Zu 4. und 5.: Der Magistrat bietet Eigentümern mit den Frankfurter
Programmen für Wohnungsbauförderung zahlreiche Möglichkeiten der Förderung an.
In Abhängigkeit von der beabsichtigten Maßnahme erscheint eine Förderung aus
dem "Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des
Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege"
denkbar. Der Magistrat plant derzeit nicht,
Wohngebäude zur Beendigung von Leerständen zu erwerben oder anzumieten. Zu 6.: Grundsätzlich besteht seitens des Magistrats großes
Interesse, Belegungsrechte an frei finanzierten Wohnungen zu erwerben. Ob ein Erwerb tatsächlich erfolgen
kann, hängt in erster Linie davon ab, ob der/die Eigentümer/-in bereit ist, ein
Belegungsrecht anzubieten. Daneben muss die Wohnung allerdings auch geeignet
sein. Hierbei sind unter anderem der Ausstattungsstandard und die Höhe der
ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen, die nicht über 10,-- €/m2
liegen sollte.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.02.2013, V 622