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Evtl. Leerstand Rohrbachstraße Nr. 50 (Nr. 52)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 725 Betreff: Evtl. Leerstand Rohrbachstraße Nr. 50 (Nr. 52) Zu 1. - 3.: Unabhängig von einer Kenntnis der Eigentumsverhältnisse steht dem Magistrat seit dem Wegfall des Wohnraumzweckentfremdungsverbotes im Jahr 2004 keine rechtliche Handhabe mehr zur Verfügung, gegen den Leerstand von Wohnraum vorzugehen. Zu 4. und 5.: Der Magistrat bietet Eigentümern mit den Frankfurter Programmen für Wohnungsbauförderung zahlreiche Möglichkeiten der Förderung an. In Abhängigkeit von der beabsichtigten Maßnahme erscheint eine Förderung aus dem "Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege" denkbar. Der Magistrat plant derzeit nicht, Wohngebäude zur Beendigung von Leerständen zu erwerben oder anzumieten. Zu 6.: Grundsätzlich besteht seitens des Magistrats großes Interesse, Belegungsrechte an frei finanzierten Wohnungen zu erwerben. Ob ein Erwerb tatsächlich erfolgen kann, hängt in erster Linie davon ab, ob der/die Eigentümer/-in bereit ist, ein Belegungsrecht anzubieten. Daneben muss die Wohnung allerdings auch geeignet sein. Hierbei sind unter anderem der Ausstattungsstandard und die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen, die nicht über 10,-- €/m2 liegen sollte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2013, V 622

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