Parkkonzept statt Parkdruck
Stellungnahme des Magistrats
Ein Anrecht auf einen Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum, welcher dem Gemeingebrauch unterliegt, kennt das deutsche Verkehrsrecht nicht. Wer ein Fahrzeug besitzt, muss grundsätzlich eigenverantwortlich für eine Abstellmöglichkeit sorgen. Dies vorangestellt unterstützt der Magistrat die Vorschläge des Ortsbeirates zur Verringerung des Parkdruckes für die Bewohner. Für die Bereitstellung eines an den Zielen der Stadt- und Verkehrsplanung orientierten Parkraumangebots ist ein umfassender Managementansatz erforderlich, der das Parkraumangebot und auch die -nachfrage beeinflusst. Dieses Ziel wird vom Magistrat beispielsweise mit der Stellplatzsatzung, der Förderung von Quartiersgaragen und der Parkraumbewirtschaftung verfolgt. Maßnahmen sind jedoch in Bezug auf die jeweiligen örtlichen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen unterschiedlich stark machbar und wirksam. Teilweise bedarf es der Kooperationsbereitschaft Dritter. Eine pauschale Ablehnung von digitalem Parkraummanagement, Quartiersgaragen sowie einer Erweiterung und Überwachung von Bewirtschaftungsmaßnahmen durch den Magistrat ist nicht gegeben. Zu 1.: In Quartieren mit einem ausgeprägten Mangel an Parkraum für die Anwohnenden kann die Förderung von zusätzlichen Parkbauten auf privatem Grund in Form von Quartiersgaragen grundsätzlich sinnvoll sein. Dafür gibt es insbesondere die folgenden Voraussetzungen: - Investitionsbereitschaft der Grundeigentümer - Planungsrechtliche Zulässigkeit - Eine ausreichende Bereitschaft der Anwohnerschaft dafür, kostenpflichtige Dauer-Mietsverhältnisse einzugehen - Eine verträgliche Abwicklung des Zu- und Abfahrtsverkehrs der Anlage. Erfahrungsgemäß hemmt die fehlende Wirtschaftlichkeit die Investitionsbereitschaft entscheidend. Dies kann auch durch städtische Fördermittel nur in einem beschränkten Maß ausgeglichen werden. Die zwingende Vorgabe zu Automatikparksystemen ist dabei aufgrund höherer Kosten und geringerer Nutzerakzeptanz wohl eher kontraproduktiv. Zu 2.: Grundsätzlich erscheint es konzeptionell sinnvoll, die unterschiedlichen Nachfragezeiten verschiedener Gruppen für eine Mehrfachverwendung des bestehenden Parkraumangebots zu nutzen. Erfahrungen zu Versuchen einer Mehrfachbelegung von Parkbauten im privaten Bereich zeigen jedoch, dass die Bereitschaft von Eigentümerinnen und Eigentümern, sowie von Betreibenden ausgesprochen gering ist. Auch hier ist die Forderung nach einem (nachträglichen) Einsatz von Automatikparksystemen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wohl eher kontraproduktiv.