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Neubaugebiet Palleskestraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 723 Betreff: Neubaugebiet Palleskestraße Zu 1: Die Anbindung des neuen Wohngebietes an das Straßennetz erfolgt über die Palleskestraße, Billtalstraße und Konrad-Glatt-Straße. Mit dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen durch die Neubaumaßnahme wird keine Belastung gesehen, die für die Nachbarumgebung nicht als verträglich bezeichnet werden könnte. Für die Fläche des ehemaligen VGF-Betriebshofes wurde im Jahr 2015 ein städtebauliches Gutachterverfahren durchgeführt. Der aus diesem Verfahren hervorgegangene Siegerentwurf sieht eine innere Verkehrserschließung des Geländes lediglich für Fußgänger und Radfahrer vor sowie Verkehrsflächen zur Gewährleistung der Müllentsorgung und Rettungswege für die Feuerwehr. Die Zuckschwerdtstraße wird nicht zu Erschließungszwecken herangezogen. Zu 2: Die erforderlichen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung auf dem Grundstück herzustellen. Ein Teil der Stellplätze soll in Tiefgaragen hergestellt werden, deren Andienung von der Palleskestraße und von der südlichen Fortführung der Billtalstraße her erfolgen soll. Ca. 100 Stellplätze sollen im benachbarten Parkhaus der ABG westlich des Betriebshofgeländes nachgewiesen werden. Dies soll vertraglich abgesichert werden. Es sei darauf hingewiesen, dass der Standort über eine exzellente Anbindung an das ÖPNV-Netz sowohl für Ziele innerhalb des Stadtgebietes als auch in die Region verfügt. In fußläufiger Entfernung liegen der Bahnhof Höchst (R10, R 12, R13, R20, RB 20, RE 20, S1 und S2 sowie mehrere Buslinien), die Bushaltestelle "Zuckschwerdt-/Bauhofstraße" (Linien 50, 51, 54, 55, 59, n8) und die Straßenbahnhaltestelle "Zuckschwerdtstraße" (Linie 11 und 21). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1577

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