Neubaugebiet Palleskestraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST
723
Betreff: Neubaugebiet
Palleskestraße Zu 1: Die Anbindung des neuen Wohngebietes an das
Straßennetz erfolgt über die Palleskestraße, Billtalstraße und
Konrad-Glatt-Straße. Mit dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen durch die
Neubaumaßnahme wird keine Belastung gesehen, die für die Nachbarumgebung nicht
als verträglich bezeichnet werden könnte. Für die Fläche des ehemaligen
VGF-Betriebshofes wurde im Jahr 2015 ein städtebauliches Gutachterverfahren
durchgeführt. Der aus diesem Verfahren hervorgegangene Siegerentwurf sieht eine
innere Verkehrserschließung des Geländes lediglich für Fußgänger und Radfahrer
vor sowie Verkehrsflächen zur Gewährleistung der Müllentsorgung und
Rettungswege für die Feuerwehr. Die Zuckschwerdtstraße wird nicht zu
Erschließungszwecken herangezogen. Zu 2: Die erforderlichen Stellplätze sind gemäß
Stellplatzsatzung auf dem Grundstück herzustellen. Ein Teil der Stellplätze
soll in Tiefgaragen hergestellt werden, deren Andienung von der Palleskestraße
und von der südlichen Fortführung der Billtalstraße her erfolgen soll. Ca. 100
Stellplätze sollen im benachbarten Parkhaus der ABG westlich des
Betriebshofgeländes nachgewiesen werden. Dies soll vertraglich abgesichert
werden. Es sei darauf hingewiesen, dass der
Standort über eine exzellente Anbindung an das ÖPNV-Netz sowohl für Ziele
innerhalb des Stadtgebietes als auch in die Region verfügt. In fußläufiger
Entfernung liegen der Bahnhof Höchst (R10, R 12, R13, R20, RB 20, RE 20, S1 und
S2 sowie mehrere Buslinien), die Bushaltestelle "Zuckschwerdt-/Bauhofstraße"
(Linien 50, 51, 54, 55, 59, n8) und die Straßenbahnhaltestelle
"Zuckschwerdtstraße" (Linie 11 und 21). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 16.02.2016, V
1577