Durchgehende Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST
723
Betreff: Durchgehende
Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße Die beschlossene Vorplanung für die
Straßenbahnlinie 18 sah zwischen Hallgartenstraße und Rat-Beil-Straße
beidseitig keine Radwege vor. Diese sind im vorhandenen Querschnitt auch nicht
zu realisieren. Der
Radverkehr sollte gemeinsam mit den Fußgängern auf den Gehwegen geführt werden
(Verkehrszeichen 240 - gemeinsamer Fuß- und Radweg). Damit wäre der Gehweg
benutzungspflichtig für den Radverkehr. Um den Radverkehr die Wahlmöglichkeit
zu bieten auch die Fahrbahn zu nutzen, wurde nach Ende der Bauarbeiten die
Beschilderung Gehweg mit dem Zusatz "Rad frei" gewählt. Stadtauswärts wurde auf der Fahrbahn ein
Schutzstreifen für den Radverkehr und eine überbreite Fahrspur markiert.
Stadteinwärts wurden am rechten Fahrbahnrand Fahrradpiktogramme markiert, um
die Radnutzung zu verdeutlichen. Die unterschiedliche Markierung wurde deshalb
vorgenommen, da die Verkehrsbelastungen sich unterschiedlich darstellen.
Stadteinwärts gibt es derzeit eine wesentlich deutlicher ausgeprägte
Verkehrsspitze, die zwei Fahrspuren erfordert. Stadtauswärts verteilt sich die
Verkehrsspitze über einen längeren Zeitraum, sodass hier die überbreite Spur
mit Schutzstreifen möglich ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2012, OM 809