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Durchgehende Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 723 Betreff: Durchgehende Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße Die beschlossene Vorplanung für die Straßenbahnlinie 18 sah zwischen Hallgartenstraße und Rat-Beil-Straße beidseitig keine Radwege vor. Diese sind im vorhandenen Querschnitt auch nicht zu realisieren. Der Radverkehr sollte gemeinsam mit den Fußgängern auf den Gehwegen geführt werden (Verkehrszeichen 240 - gemeinsamer Fuß- und Radweg). Damit wäre der Gehweg benutzungspflichtig für den Radverkehr. Um den Radverkehr die Wahlmöglichkeit zu bieten auch die Fahrbahn zu nutzen, wurde nach Ende der Bauarbeiten die Beschilderung Gehweg mit dem Zusatz "Rad frei" gewählt. Stadtauswärts wurde auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen für den Radverkehr und eine überbreite Fahrspur markiert. Stadteinwärts wurden am rechten Fahrbahnrand Fahrradpiktogramme markiert, um die Radnutzung zu verdeutlichen. Die unterschiedliche Markierung wurde deshalb vorgenommen, da die Verkehrsbelastungen sich unterschiedlich darstellen. Stadteinwärts gibt es derzeit eine wesentlich deutlicher ausgeprägte Verkehrsspitze, die zwei Fahrspuren erfordert. Stadtauswärts verteilt sich die Verkehrsspitze über einen längeren Zeitraum, sodass hier die überbreite Spur mit Schutzstreifen möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2012, OM 809

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