Verkehrskontrollen im Höchster Weg (Schwanheimer Unterfeld)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST
722
Betreff: Verkehrskontrollen
im Höchster Weg (Schwanheimer Unterfeld) Im Höchster Weg wird, überwiegend
durch die Kleingärtner, regelmäßig nur abseits der Fahrbahn geparkt. Da dieser
Streifen als Seitenstreifen erkennbar ist, liegt in diesem Falle kein
Parkverstoß vor. Örtlichkeiten für Geschwindigkeitskontrollen
unterliegen einem ministeriellen Erlass und werden demnach grundsätzlich nur an
besonders ausgewählten Stellen, wie schützenswerten Örtlichkeiten
(Bushaltestellen, Fußgängerüberwege oder Schulwege) sowie Wohngebieten mit
Tempo 30-Zonen durchgeführt. Da ein solches Kriterium im Höchster Weg nicht
vorliegt, muss von Geschwindigkeitskontrollen abgesehen werden. Der Anregung des Ortsbeirats kann daher nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2017, OM 1094