Verkehrskontrollen im Höchster Weg (Schwanheimer Unterfeld)
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 722
Betreff: Verkehrskontrollen im Höchster Weg (Schwanheimer Unterfeld) Im Höchster Weg wird, überwiegend durch die Kleingärtner, regelmäßig nur abseits der Fahrbahn geparkt. Da dieser Streifen als Seitenstreifen erkennbar ist, liegt in diesem Falle kein Parkverstoß vor. Örtlichkeiten für Geschwindigkeitskontrollen unterliegen einem ministeriellen Erlass und werden demnach grundsätzlich nur an besonders ausgewählten Stellen, wie schützenswerten Örtlichkeiten (Bushaltestellen, Fußgängerüberwege oder Schulwege) sowie Wohngebieten mit Tempo 30-Zonen durchgeführt. Da ein solches Kriterium im Höchster Weg nicht vorliegt, muss von Geschwindigkeitskontrollen abgesehen werden. Der Anregung des Ortsbeirats kann daher nicht entsprochen werden.