Abfallbehälter in Sindlingen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST
721
Betreff: Abfallbehälter in
Sindlingen Die vorliegende Anregung des Ortsbeirates 6 wurde
vom Fachamt zum Anlass genommen, die Verhältnisse vor Ort zu prüfen: Eine starke Verunreinigung bzw. eine besondere
Problematik konnte auf den ausgedehnten Rasenflächen der Hundewiese am
Sindlinger Mainufer im Rahmen der Begehung nicht festgestellt werden.
Festgestellt wurde indessen, dass viele Hunde-halter vor Ort bemüht sind, die
Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß in die vorhandenen Müllbehälter
zu entsorgen. Allerdings
sind die Abstände zwischen den einzelnen Müllbehältern unregelmäßig und
teilweise recht groß. Um die Bemühungen der Bürger zu unterstützen,
beabsichtigt der Magistrat, an den entsprechenden Stellen im Frühjahr 2013
zusätzliche Papierkörbe aufstellen zu lassen. Unter Berücksichtigung der mit der Aufstellung und
Betreuung von Spendenbehältern verbundenen Kosten, der geforderten
Eigenverantwortung der Hundebesitzer und der gesammelten Erfahrungen, werden
als Ausnahmeregelung nur noch dort neue Spendenbehälter an den zu betreuenden
Flächen und Anlagen aufgestellt, wo - dem Fachamt Paten benannt werden, - sich dieser Pate zur Betreuung der
Einrichtung bereit erklärt und die Befüllung der Spendeautomaten mit
städtischerseits bereitgestellten Tüten selbst übernimmt und - sich der
Bedarf aus gesamtstädtischer Sicht im Einzelfall ableiten lässt und fachlich
keine Einwände bestehen. Das Benennen eines Patens zur Betreuung eines
Beutelspenders stellt für sich alleine keinen ausreichenden Grund für dessen
Aufstellung dar. Ausschlaggebend sind vielmehr die Verhältnisse vor Ort, die
eine Aufstellung sinnvoll erscheinen lassen. Daher wird von einer Platzierung des angeregten
Tütenspenders in Anbetracht der festgestellten Gegebenheiten bzw. der Abhilfe
durch die zusätzlichen Müllbehälter bis auf Weiteres abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2013, OM 1966