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Abfallbehälter in Sindlingen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 721 Betreff: Abfallbehälter in Sindlingen Die vorliegende Anregung des Ortsbeirates 6 wurde vom Fachamt zum Anlass genommen, die Verhältnisse vor Ort zu prüfen: Eine starke Verunreinigung bzw. eine besondere Problematik konnte auf den ausgedehnten Rasenflächen der Hundewiese am Sindlinger Mainufer im Rahmen der Begehung nicht festgestellt werden. Festgestellt wurde indessen, dass viele Hunde-halter vor Ort bemüht sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß in die vorhandenen Müllbehälter zu entsorgen. Allerdings sind die Abstände zwischen den einzelnen Müllbehältern unregelmäßig und teilweise recht groß. Um die Bemühungen der Bürger zu unterstützen, beabsichtigt der Magistrat, an den entsprechenden Stellen im Frühjahr 2013 zusätzliche Papierkörbe aufstellen zu lassen. Unter Berücksichtigung der mit der Aufstellung und Betreuung von Spendenbehältern verbundenen Kosten, der geforderten Eigenverantwortung der Hundebesitzer und der gesammelten Erfahrungen, werden als Ausnahmeregelung nur noch dort neue Spendenbehälter an den zu betreuenden Flächen und Anlagen aufgestellt, wo - dem Fachamt Paten benannt werden, - sich dieser Pate zur Betreuung der Einrichtung bereit erklärt und die Befüllung der Spendeautomaten mit städtischerseits bereitgestellten Tüten selbst übernimmt und - sich der Bedarf aus gesamtstädtischer Sicht im Einzelfall ableiten lässt und fachlich keine Einwände bestehen. Das Benennen eines Patens zur Betreuung eines Beutelspenders stellt für sich alleine keinen ausreichenden Grund für dessen Aufstellung dar. Ausschlaggebend sind vielmehr die Verhältnisse vor Ort, die eine Aufstellung sinnvoll erscheinen lassen. Daher wird von einer Platzierung des angeregten Tütenspenders in Anbetracht der festgestellten Gegebenheiten bzw. der Abhilfe durch die zusätzlichen Müllbehälter bis auf Weiteres abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1966

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