Bewohnerparken Gallus Ost
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2011, ST 721
Betreff: Bewohnerparken Gallus Ost Die mit der Anregung OM 4583 gewünschte Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs in Gallus Ost wird noch in diesem Monat in der mit dem Ortsbeirat einvernehmlich abgestimmten räumlichen Ausdehnung eingerichtet. Die nunmehr angeregte Erweiterung des Reservierungsbereichs ist rechtlich als eigener Bewohnerparkbereich anzusehen, da die maximale Ausdehnung eines Bewohnerparkbereiches nicht über
- 000 m liegen darf. Hinzu kommt, dass die in den Berichten des Magistrats vom 13.08.1990 (B 807) und vom 16.02.1998 (B 97) vorgesehenen Bewohnerparkbereiche bisher noch nicht alle eingerichtet werden konnten. Der Magistrat sieht daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider keine Möglichkeit, einen neuen Bewohnerparkbereich vorzuziehen. Sobald die bereits festgelegten Bewohnerparkbereiche eingerichtet sind, wird der Magistrat die dann aktuelle Situation in diesem Bereich auf die Umsetzbarkeit einer Bewohnerparkregelung überprüfen.