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Baugebiet Harheim-Süd hier: Busanbindung des Baugebietes

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 71 Betreff: Baugebiet Harheim-Süd hier: Busanbindung des Baugebietes Die Anregung, das Neubaugebiet Harheim-Süd über eine Linienwegsänderung der Buslinie 28 durch die Spitzenstraße zu erschließen, wurde von traffiQ geprüft. Dabei hat sich heraus gestellt, dass dies unter Beibehaltung der Haltestellen am Friedhof Harheim nicht möglich ist, da das Haltestellenpaar unmittelbar am Friedhofseingang oberhalb der Einmündung der Spitzenstraße liegt. Die bestehenden Haltestellen könnten also nicht mehr bedient werden und müssten verlegt werden. Bei einer Linienwegsänderung müsste die Haltestelle in Fahrtrichtung Norden südlich der Einmündung Spitzenstraße in Höhe der Fußgängerampel platziert werden. In der Gegenrichtung müsste die Haltestelle in die Spitzenstraße selbst verlegt werden. Beide Haltestellenstandorte hätten deutliche Nachteile gegenüber der heutigen Lage. Bei beiden Standorten würde sich der Fußweg zum Haupteingang des Friedhofs um ca. 70m verlängern. Außerdem stünde an den o.g. Stellen nur eine geringere Aufstellfläche für die wartenden Fahrgäste zur Verfügung. Auch das Aufstellen von Wartehallen wäre nicht ohne Inanspruchnahme fremder Flächen möglich. In Fahrtrichtung Norden müssten Flächen des Friedhofs angepachtet werden, wobei die dahinterliegenden Gräber zu berücksichtigen wären. In Gegenrichtung müssten Flächen eines Privatgrundstücks in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus würde die Befahrung der Spitzenstraße und damit des Wohngebietes zu einer unnötigen Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner führen. Die Abwägung der dargestellten Umstände führt dazu, dass am gegenwärtigen Linienweg festgehalten werden soll. Zur Erschließung des Neubaugebietes gibt es gegenwärtig Überlegungen, an dem geplanten Kreisverkehrsplatz nördlich des Wohngebiets eine Haltestelle einzurichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.08.2011, OA 45

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