Baugebiet Harheim-Süd hier: Busanbindung des Baugebietes
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST
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Betreff: Baugebiet
Harheim-Süd hier: Busanbindung des Baugebietes Die Anregung, das Neubaugebiet
Harheim-Süd über eine Linienwegsänderung der Buslinie 28 durch die
Spitzenstraße zu erschließen, wurde von traffiQ geprüft. Dabei hat sich heraus
gestellt, dass dies unter Beibehaltung der Haltestellen am Friedhof Harheim
nicht möglich ist, da das Haltestellenpaar unmittelbar am Friedhofseingang
oberhalb der Einmündung der Spitzenstraße liegt. Die bestehenden Haltestellen
könnten also nicht mehr bedient werden und müssten verlegt werden. Bei einer Linienwegsänderung müsste die Haltestelle
in Fahrtrichtung Norden südlich der Einmündung Spitzenstraße in Höhe der
Fußgängerampel platziert werden. In der Gegenrichtung müsste die Haltestelle in
die Spitzenstraße selbst verlegt werden. Beide Haltestellenstandorte hätten
deutliche Nachteile gegenüber der heutigen Lage. Bei beiden Standorten würde
sich der Fußweg zum Haupteingang des Friedhofs um ca. 70m verlängern. Außerdem
stünde an den o.g. Stellen nur eine geringere Aufstellfläche für die wartenden
Fahrgäste zur Verfügung. Auch das Aufstellen von Wartehallen wäre nicht ohne
Inanspruchnahme fremder Flächen möglich. In Fahrtrichtung Norden müssten
Flächen des Friedhofs angepachtet werden, wobei die dahinterliegenden Gräber zu
berücksichtigen wären. In Gegenrichtung müssten Flächen eines Privatgrundstücks
in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus würde die Befahrung der Spitzenstraße
und damit des Wohngebietes zu einer unnötigen Lärmbelästigung der Anwohnerinnen
und Anwohner führen. Die Abwägung der dargestellten Umstände führt dazu,
dass am gegenwärtigen Linienweg festgehalten werden soll. Zur Erschließung des
Neubaugebietes gibt es gegenwärtig Überlegungen, an dem geplanten
Kreisverkehrsplatz nördlich des Wohngebiets eine Haltestelle einzurichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
08.08.2011, OA 45