Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 719 Betreff: Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 Es besteht seit der Aufhebung der Hessischen Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahre 2004 durch die Hessische Landesregierung seitens des Magistrats keine gesetzliche Handhabe mehr gegen das Leerstehenlassen von Wohnräumen. Deshalb hatte der Magistrat auch keine Veranlassung, mit dem Bauherrn den Leerstand zu erörtern. Darüber hinaus bestand für den Magistrat keine Notwendigkeit, Kontakt mit dem Eigentümer aufzunehmen. Gefahrensicherungsmaßnahmen waren für die Liegenschaft bisher nicht erforderlich. Auch hat sich der Eigentümer nicht an den Magistrat gewandt, um Bauberatungen in Anspruch zu nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2019, V 1119

Verknüpfte Vorlagen