Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.04.2019, ST 719 Betreff: Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg
73 Es besteht seit der Aufhebung der Hessischen Verordnung über das
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahre 2004 durch die Hessische
Landesregierung seitens des Magistrats keine gesetzliche Handhabe mehr gegen
das Leerstehenlassen von Wohnräumen. Deshalb hatte der Magistrat auch keine
Veranlassung, mit dem Bauherrn den Leerstand zu erörtern. Darüber hinaus bestand für den Magistrat keine
Notwendigkeit, Kontakt mit dem Eigentümer aufzunehmen.
Gefahrensicherungsmaßnahmen waren für die Liegenschaft bisher nicht
erforderlich. Auch hat sich der Eigentümer nicht an den Magistrat gewandt, um
Bauberatungen in Anspruch zu nehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.01.2019, V
1119