Schrägparken in der Gagernstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST
718
Betreff: Schrägparken in
der Gagernstraße Der Anregung wird
entsprochen. Im Bereich
der Gagernstraße zwischen Saalburgallee und Maximilianstraße wird das
Schrägparken auf der linken (östlichen) Gehwegseite in einem 45-Grad-Winkel
eingerichtet, sodass eine Restgehwegbreite von 1,80 m aufrechterhalten werden
kann. Um diese
Restgehwegbreite auch im weiteren Straßenverlauf zu gewährleisten, wird im
Bereich zwischen Maximilianstraße und Bornheimer Landwehr das Schrägparken auf
der rechten (westlichen) Gehwegseite in einem 45-Grad-Winkel eingerichtet. Auf
der linken (östlichen) Gehwegseite wird das Längsparken halb auf der Fahrbahn
und halb auf dem Gehweg angeordnet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.02.2016, OM 5061