Schrägparken in der Gagernstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 718
Betreff: Schrägparken in der Gagernstraße Der Anregung wird entsprochen. Im Bereich der Gagernstraße zwischen Saalburgallee und Maximilianstraße wird das Schrägparken auf der linken (östlichen) Gehwegseite in einem 45-Grad-Winkel eingerichtet, sodass eine Restgehwegbreite von 1,80 m aufrechterhalten werden kann. Um diese Restgehwegbreite auch im weiteren Straßenverlauf zu gewährleisten, wird im Bereich zwischen Maximilianstraße und Bornheimer Landwehr das Schrägparken auf der rechten (westlichen) Gehwegseite in einem 45-Grad-Winkel eingerichtet. Auf der linken (östlichen) Gehwegseite wird das Längsparken halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Gehweg angeordnet.