Liste der Siedlungen 'Neues Frankfurt' für den Antrag zum Weltkulturerbe um Westhausen erweitern
Stellungnahme des Magistrats
Welche Kriterien liegen den ausgewählten und benannten Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung, diese als Weltkulturerbe zu beantragen, zugrunde? Bei der UNESCO-Bewerbung "Trabanten und Grüngürtel: Frankfurts Stadtlandschaft der Moderne" wurden folgende UNESCO-Kriterien zugrunde gelegt: Das angemeldete Gut repräsentiert für die Moderne des 20. Jahrhunderts einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur, des Städtebaus und der Landschaftsgestaltung. Begründung des Kriteriums: Mit den Siedlungen Römerstadt und Höhenblick sowie der Freifläche des Nidda-Tals wurde beispielhaft das neue Modell von "Trabant" und "Grüngürtel" realisiert. Es ordnete den Stadtraum neu und gab dem Städtebau eine neue Richtung, welche die Praxis der verdichteten Stadterweiterung in dieser Periode beendete. Das um 1900 in England formulierte Satelliten-Konzept der "Garden City" bzw. "Gartenstadt" war bis dahin größtenteils Theorie geblieben. Modifiziert und mit neuen Begriffen versehen, wurde es in Frankfurt auf der Ebene einer großen Stadt in die Tat umgesetzt. Die Stadt stellte ein Team von Architekt:innen der modernen Avantgarde zusammen, die aus dem In- und Ausland eintrafen, um unter der Leitung von Ernst May an der Umgestaltung der Stadt mitzuarbeiten. Das angemeldete Gut ist ein hervorragendes Beispiel einer aus Stadt und Land gebildeten sozialen "Stadtlandschaft" mit beispielhaften Bauten und Außenräumen. Sie steht für einen bedeutsamen Abschnitt der Moderne des 20. Jahrhunderts. Begründung des Kriteriums: Die Siedlungen Römerstadt und Höhenblick bilden eine einzigartige Konstellation von Wohnquartieren mit Grünräumen, die darauf angelegt war, die Menschen aus der zu eng gewordenen Stadt der Industrialisierung zu befreien und ihnen Wohnraum mit modernem Standard zu schaffen. Die Siedlungen und die Freiflächen des Nidda-Tals waren als soziale Gemeinschaften konzipiert. Das Ziel war ein Mentalitätswandel hin zum "Neuen Menschen". Die Bewohner:innen sollten sich so viel wie möglich im Freien aufhalten. Dafür wurde ein gestaffelter Fächer von grünen privaten bis öffentlichen Außenräumen geschaffen, der in der Römerstadt die differenzierteste Ausprägung erreichte. Dazu zählten nicht nur die als Teil der Siedlung geschaffenen Kleingärten mit typisierten Lauben der Architektin Margarete Schütte-Lihotzky, sondern auch Dachterrassen auf den Häusern, die hier zum ersten Mal ein Standardelement des Massenwohnungsbaus darstellen. Schätzt der Magistrat die Siedlung Westhausen als Teil der Ernst-May-Siedlungen zum ‚Neuen Frankfurt' gehörend ein? Ja. Erwägt der Magistrat, die Liste der Siedlungen, die zum Neuen Frankfurt gehören und als Weltkulturerbe als erhaltenswürdig befunden werden, zu erweitern? Nein. Unabhängig vom einem potentiellen Weltkulturerbe-Status betrachtet der Magistrat alle Siedlungen des Neuen Frankfurt insgesamt für erhaltenswürdig. Im Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" werden Maßnahmen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald und Heimatsiedlung umgesetzt. Darüber hinaus stehen weitere städtische Fördermittel zur Verfügung, um Instandsetzungsmaßnahmen in Siedlungen des Neuen Frankfurts umzusetzen. Wäre es für den Magistrat schlüssig, die Siedlung Westhausen als letztes Bauprojekt des Stadtplaners Ernst May in die Liste der Siedlungen für den Antrag "Weltkulturerbe" aufzunehmen? Wenn ja, in welchem Zeitraum ist dies geplant? Wenn nein, warum nicht? Nein. Der UNESCO-Antrag wurde unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien Ende 2021 beim Land Hessen eingereicht und inzwischen vom Land Hessen an den Bund weitergeleitet. Eine Ergänzung um die Siedlung Westhausen würde bedeuten, dass der jetzige Antrag zurückgezogen werden müsste. Wann erneut UNESCO-Anträge eingereicht werden können, ist derzeit nicht absehbar.