Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Der im Bericht B 159/23 zum Berichtzeitraum 2019 - 2022 vom 17.04.2023 zitierte Vorentwurf entspricht nicht mehr dem aktuellsten Stand. Laut aktueller Berichterstattung folgt das Bundesverkehrsministerium dem Vorschlag des Landes Hessen, den Ausbau der A5 nur im Bereich zwischen dem Nordwestkreuz und der AS Friedberg von 6 auf 8 Spuren zu erweitern. Dennoch ist davon auszugehen, dass für den 8-spurigen Ausbau in das unmittelbar angrenzende Vereinsgelände des KGV Nordweststadt e.V. eingegriffen werden muss. Zu
- Die im Ortsbezirk 06 liegenden Kleingartenanlagen im Geltungsbereich der Bebauungsplanverfahren Nr. 653 (Niederrad) und Nr. 654 (Goldstein), liegen südlich des Nordwestkreuzes und sind damit nicht mehr von einem Ausbau der BAB A5 betroffen.