Zufahrt zum Gravensteiner Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST
709
Betreff: Zufahrt zum
Gravensteiner Platz Der Gravensteiner Platz ist mit den
Verkehrszeichen "Fußgängerzone" beschildert. Aus Richtung Weilbrunnstraße ist
die Durchfahrt für die Busse der Linie 63 gemäß entsprechender Beschilderung
legitimiert. Um einem verbotswidrigen Befahren entgegenzuwirken, wird
zusätzlich linksseitig ein zusätzliches Schild "Fußgängerzone" sowie ein
entsprechendes Symbol auf der Busspur markiert. Zudem haben Kontrollen des
Straßenverkehrsamtes ergeben, dass mittlerweile nahezu kein Durchgangsverkehr
vorhanden ist. Technische Sperrvorlichtungen werden wegen der
Störanfälligkeit solcher Anlagen mit nachteiligen Auswirkungen für den
Busbetrieb der Linie 63 nicht befürwortet, zumal die Zufahrt für
Rettungsfahrzeuge erschwert bzw. zeitlich verzögert werden könnte. Ferner wäre
zu berücksichtigen, dass solche mechanischen Anlagen erfahrungsgemäß einen
relativ hohen Wartungsaufwand, auch in finanzieller Hinsicht, haben.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.02.2012, OM 860