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Zufahrt zum Gravensteiner Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 709 Betreff: Zufahrt zum Gravensteiner Platz Der Gravensteiner Platz ist mit den Verkehrszeichen "Fußgängerzone" beschildert. Aus Richtung Weilbrunnstraße ist die Durchfahrt für die Busse der Linie 63 gemäß entsprechender Beschilderung legitimiert. Um einem verbotswidrigen Befahren entgegenzuwirken, wird zusätzlich linksseitig ein zusätzliches Schild "Fußgängerzone" sowie ein entsprechendes Symbol auf der Busspur markiert. Zudem haben Kontrollen des Straßenverkehrsamtes ergeben, dass mittlerweile nahezu kein Durchgangsverkehr vorhanden ist. Technische Sperrvorlichtungen werden wegen der Störanfälligkeit solcher Anlagen mit nachteiligen Auswirkungen für den Busbetrieb der Linie 63 nicht befürwortet, zumal die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge erschwert bzw. zeitlich verzögert werden könnte. Ferner wäre zu berücksichtigen, dass solche mechanischen Anlagen erfahrungsgemäß einen relativ hohen Wartungsaufwand, auch in finanzieller Hinsicht, haben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2012, OM 860

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