Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer Straße
Stellungnahme des Magistrats
Aufgrund der örtlichen Begebenheiten kann der Magistrat der Anregung, im besagten Bereich der Erlenseer Straße einen Gehweg anzulegen, nicht entsprechen. Laut Wasserhaushaltsgesetz muss die Funktions- und Leistungsfähigkeit des dort verlaufenden Gewässergrabens als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten bleiben oder verbessert werden. Der natürliche oder naturnahe Zustand muss erhalten werden beziehungsweise in einen solchen rückgeführt werden. Eine Verrohrung in diesem Bereich würde diesen Zielen widersprechen. Nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ2001) kann der Zebrastreifen dementsprechend ebenfalls nicht angelegt werden. So fehlt es an den nötigen Aufstellflächen auf der Seite der Gärten. Auch wäre beispielsweise die erforderliche Verkehrsstärke (50 bis 100 querende Fußgängerinnen und Fußgänger pro Stunde) wohl nicht zu erreichen.