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Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf (Altenwohnungen)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 708 Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf (Altenwohnungen) Dem Magistrat liegt ein Antrag auf Bauvorbescheid vor, mit dem insbesondere geprüft werden soll, ob die Einrichtung zur Unterbringung dort planungsrechtlich zulässig ist. Antragsteller ist das Deutsche Rote Kreuz. Nur das Deutsche Rote Kreuz kann den Antrag zurückziehen, nicht der Magistrat der Stadt Frankfurt. Grundsätzlich hat der Magistrat bzw. die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der bestehenden Gesetze eine Aufnahmeverpflichtung für Asylbewerber. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, werden Träger der freien Wohlfahrtspflege, aber auch Wohnungsbaugesellschaften und private Anbieter gebeten, entsprechenden Wohnraum und Unterkunftsplätze zu schaffen. Dazu finden auch Gespräche mit dem Magistrat statt, der grundsätzlich das Vorhaben des Deutschen Roten Kreuzes begrüßt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4935