Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf (Altenwohnungen)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST
708
Betreff: Bebauungsplan Nr.
687 - Harheim-Süd hier: Fläche für Personengruppen mit besonderem
Wohnbedarf (Altenwohnungen) Dem Magistrat liegt ein Antrag auf
Bauvorbescheid vor, mit dem insbesondere geprüft werden soll, ob die
Einrichtung zur Unterbringung dort planungsrechtlich zulässig ist.
Antragsteller ist das Deutsche Rote Kreuz. Nur das Deutsche Rote Kreuz kann den
Antrag zurückziehen, nicht der Magistrat der Stadt Frankfurt. Grundsätzlich hat der Magistrat bzw. die Stadt
Frankfurt am Main im Rahmen der bestehenden Gesetze eine Aufnahmeverpflichtung
für Asylbewerber. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, werden Träger der
freien Wohlfahrtspflege, aber auch Wohnungsbaugesellschaften und private
Anbieter gebeten, entsprechenden Wohnraum und Unterkunftsplätze zu schaffen.
Dazu finden auch Gespräche mit dem Magistrat statt, der grundsätzlich das
Vorhaben des Deutschen Roten Kreuzes begrüßt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.01.2016, OM 4935