Fehlende Zebrastreifen/zeitnahe Ausführung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 708
Betreff: Fehlende Zebrastreifen/zeitnahe Ausführung Die Erstellung eines provisorischen Fußgängerüberweges ist nicht möglich, da jeder Fußgängerüberweg nach den Richtlinien (RFGÜ 2001) beleuchtet werden muss. Hiermit wurde die Stadtbeleuchtung Rhein-Main GmbH beauftragt. Die Beleuchtungseinrichtungen für die noch fehlenden Fußgängerüberwege werden bis spätestens Ende April 2012 errichtet. Ab diesem Zeitraum können dann die Fußgängerüberwege eingerichtet und benutzt werden.