Fehlende Zebrastreifen/zeitnahe Ausführung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST
708
Betreff: Fehlende
Zebrastreifen/zeitnahe Ausführung Die Erstellung eines provisorischen
Fußgängerüberweges ist nicht möglich, da jeder Fußgängerüberweg nach den
Richtlinien (RFGÜ 2001) beleuchtet werden muss. Hiermit wurde die
Stadtbeleuchtung Rhein-Main GmbH beauftragt. Die Beleuchtungseinrichtungen für
die noch fehlenden Fußgängerüberwege werden bis spätestens Ende April 2012
errichtet. Ab diesem Zeitraum können dann die Fußgängerüberwege eingerichtet
und benutzt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2012, OM 763