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Fehlende Zebrastreifen/zeitnahe Ausführung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 708

Betreff: Fehlende Zebrastreifen/zeitnahe Ausführung Die Erstellung eines provisorischen Fußgängerüberweges ist nicht möglich, da jeder Fußgängerüberweg nach den Richtlinien (RFGÜ 2001) beleuchtet werden muss. Hiermit wurde die Stadtbeleuchtung Rhein-Main GmbH beauftragt. Die Beleuchtungseinrichtungen für die noch fehlenden Fußgängerüberwege werden bis spätestens Ende April 2012 errichtet. Ab diesem Zeitraum können dann die Fußgängerüberwege eingerichtet und benutzt werden.

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