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Haifischzähne im Bäckerweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die früher verwendeten Halteblöcke sind nicht Bestandteil der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und daher nicht mehr anordnungsfähig. Bestehende Markierungen werden auch nicht mehr erneuert. In Tempo 30-Zonen gilt grundsätzlich Rechts vor Links, wenn durch entsprechende Beschilderung nichts Anderes angeordnet wird. Mit Einführung der aktuellen StVO (Stand 20.04.2020) wurde das Verkehrszeichen (VZ) 342 StVO (Haifischzähne) eingeführt. Diese Markierung dient der Hervorhebung der Wartepflicht einer bestehenden Rechts-vor-Links-Regelung. Die Kennzeichnung ist nur abseits von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Hauptverkehrsstraßen zulässig. Der Einsatz dieser Markierung ist nur einzelfallbezogen auf Nebenstraßen und vor allem in Tempo 30-Zonen möglich. Die betroffene Kreuzung befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Die Sicht auf die Kreuzung Rotteckstraße - Bäckerweg ist klar einsehbar. Seit der digitalen Erfassung von Verkehrsunfällen gab es in diesem Bereich 3 bis 4 Unfälle, die allerdings alle den ruhenden Verkehr (Parkunfälle) betrafen und eben nicht auf Radfahrende zurückzuführen waren. Der Magistrat sieht daher aktuell keine Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Zudem wäre die Maßnahme auch vor dem Hintergrund des Überbeschilderungsverbots nach § 39 Absatz 1 StVO aktuell nicht zulässig. Der Anregung lässt sich nicht entsprechen.

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