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Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2021

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat stellt 1. der Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) Mittel in Höhe von maximal 1.500 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten; 2. dem Gewerbeverein Fechenheim e. V. Mittel in Höhe von maximal 1.500,00 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten; 3. dem Vereinsring Riederwald e. V. Mittel in Höhe von maximal 1.100,00 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs und Instandhaltungskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtung im Jahr 2021 zur Verfügung.

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