Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2021
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat stellt 1. der Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) Mittel in Höhe von maximal 1.500 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten; 2. dem Gewerbeverein Fechenheim e. V. Mittel in Höhe von maximal 1.500,00 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten; 3. dem Vereinsring Riederwald e. V. Mittel in Höhe von maximal 1.100,00 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs und Instandhaltungskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtung im Jahr 2021 zur Verfügung.