Allgemeinmediziner für die Eisenbahner-Siedlung bzw. das Neubaugebiet auf dem Gelände des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerks
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.05.2011, ST 704 Betreff: Allgemeinmediziner für die Eisenbahner-Siedlung bzw.
das Neubaugebiet auf dem Gelände des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerks
Einleitend möchte der Magistrat darauf
hinweisen, dass die Anregungen des Ortsbeirates 06 OM 4974 und OM 4978 wegen
der parallelen Problembeschreibung gleichlautend beantwortet wurden.
Nach dem derzeit noch gültigen Versorgungsgesetz
hat der Gesetzgeber die Zuständigkeit für die ambulante medizinische Versorgung
der Frankfurter Bevölkerung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen übertragen.
Danach hat die KV Hessen dafür zu sorgen, dass überall dort, wo Menschen leben,
auch eine ärztliche und psychotherapeutische Versorgung gewährleistet ist, bzw.
diese zeitnah erreicht werden kann. Diese Aufgabe wird als
"Sicherstellungsauftrag" bezeichnet. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in
Hessen legt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des
Gesundheitsstrukturgesetzes sowie der Richtlinien des Bundesausschusses der
Ärzte und Krankenkassen, den Umfang und die Art der Gewährleistung des
"Sicherstellungsauftrages" fest. In den Landkreisen oder kreisfreien Städten,
in denen ein Versorgungsgrad von mehr als 110 % besteht (Überversorgung), wird
eine Sperrung für das entsprechende Fachgebiet vorgenommen. Das geschieht
unabhängig davon, ob ein Arzt einer bestimmten Fachrichtung in einem Stadtteil
niedergelassen ist oder nicht. Nach diesen Vorgaben ist das gesamte Stadtgebiet
Frankfurts als ein Versorgungsgebiet ausgewiesen, in dem nicht nach einzelnen
Stadtteilen differenziert wird. Im Versorgungsgebiet Frankfurt besteht zurzeit
eine Überversorgung für fast alle ärztlichen Fachbereiche (s. auch Bedarfsplan
vom 15. April 2010, veröffentlicht im Internet unter http://www.kvhessen.de).
Nur in der Fachgruppe der Hausärzte dürfen noch vier Zulassungen für die Stadt
Frankfurt am Main erfolgen. Derzeit gibt es jedoch keine Vorgaben, wo im
Versorgungsgebiet Frankfurt niedergelassene Ärzte ihre Praxis eröffnen, bzw.
bereits bestehende Arztpraxen eine Praxisverlegung innerhalb des gesperrten
Planungsbereiches vornehmen. Die Auswahl, an welchem Ort ein Arzt eine Praxis
eröffnet, obliegt ausschließlich seiner unternehmerischen Freiheit. Da der
niedergelassene Arzt das unternehmerische Risiko für sich und seine Mitarbeiter
alleine trägt, wählt er den Standort seiner Praxis überwiegend nach
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aus. Der Magistrat sieht die wohnraumnahe
flächendeckende hausärztliche Versorgung der Menschen in allen Frankfurter
Stadtteilen als einen bedeutenden Bestandteil für die medizinische Betreuung
und Gesundheit der Bewohner an. In mehreren Gesprächen mit der Kassenärztlichen
Vereinigung hat er daher auf das Ungleichgewicht zwischen dem Anspruch einer
flächendeckenden wohnraumnahen hausärztlichen Versorgung und den
Konzentrationen von ärztlichen Niederlassungen, insbesondere in sozial besser
gestellten Vierteln der Stadt Frankfurt hingewiesen. Auch im Hinblick auf diese Entwicklung fordert der
Hessische Sozialminister im Rahmen der anstehenden Novellierung des bundesweit
geltenden Versorgungsgesetzes eine stärkere Beteiligung der Länder an der
ärztlichen Bedarfsplanung. Ein wesentlicher eingebrachter Eckpunkt der
Gesetzesnovellierung ist die geplante Flexibilisierung der Bedarfsplanung.
Diese könnte zukünftig sicherstellen, dass im Stadtgebiet Frankfurt am Main die
ärztliche Versorgung konkret an dem stadtteilnahen Versorgungsbedarf angepasst
werden kann. Es ist beabsichtigt, den Ländern
die Rechtsaufsicht über den jeweiligen Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen einzuräumen. Im Rahmen eines Mitberatungsrechtes sollen zudem die
vom Ausschuss getroffenen Planungsbeschlüsse zukünftig dem Land vorgelegt
werden. Somit erhält das Land die Möglichkeit diese Beschlüsse zu beanstanden,
bzw. unter bestimmten Voraussetzungen die Option, eigenständig einen für die
Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Beschluss zu
erlassen. Bis zur Umsetzung der neuen
Strukturreform hat der Magistrat keine direkte Einflussnahme darauf, wo ein
Arzt seine Praxis eröffnet. Er wird jedoch bei den Verantwortlichen der
Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Landesärztekammer, der Landesverbände
der Krankenkassen in Hessen sowie der Ersatzkassen auf eine schnellst
möglichste Umsetzung hinwirken, damit die Patientinnen und Patienten in
Frankfurt am Main auch weiterhin bestmöglich medizinisch versorgt werden.
Anlage 1 (ca. 147 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 08.02.2011, OM 4974