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Allgemeinmediziner für die Eisenbahner-Siedlung bzw. das Neubaugebiet auf dem Gelände des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerks

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.05.2011, ST 704 Betreff: Allgemeinmediziner für die Eisenbahner-Siedlung bzw. das Neubaugebiet auf dem Gelände des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerks Einleitend möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass die Anregungen des Ortsbeirates 06 OM 4974 und OM 4978 wegen der parallelen Problembeschreibung gleichlautend beantwortet wurden. Nach dem derzeit noch gültigen Versorgungsgesetz hat der Gesetzgeber die Zuständigkeit für die ambulante medizinische Versorgung der Frankfurter Bevölkerung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen übertragen. Danach hat die KV Hessen dafür zu sorgen, dass überall dort, wo Menschen leben, auch eine ärztliche und psychotherapeutische Versorgung gewährleistet ist, bzw. diese zeitnah erreicht werden kann. Diese Aufgabe wird als "Sicherstellungsauftrag" bezeichnet. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Hessen legt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Gesundheitsstrukturgesetzes sowie der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, den Umfang und die Art der Gewährleistung des "Sicherstellungsauftrages" fest. In den Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen ein Versorgungsgrad von mehr als 110 % besteht (Überversorgung), wird eine Sperrung für das entsprechende Fachgebiet vorgenommen. Das geschieht unabhängig davon, ob ein Arzt einer bestimmten Fachrichtung in einem Stadtteil niedergelassen ist oder nicht. Nach diesen Vorgaben ist das gesamte Stadtgebiet Frankfurts als ein Versorgungsgebiet ausgewiesen, in dem nicht nach einzelnen Stadtteilen differenziert wird. Im Versorgungsgebiet Frankfurt besteht zurzeit eine Überversorgung für fast alle ärztlichen Fachbereiche (s. auch Bedarfsplan vom 15. April 2010, veröffentlicht im Internet unter http://www.kvhessen.de). Nur in der Fachgruppe der Hausärzte dürfen noch vier Zulassungen für die Stadt Frankfurt am Main erfolgen. Derzeit gibt es jedoch keine Vorgaben, wo im Versorgungsgebiet Frankfurt niedergelassene Ärzte ihre Praxis eröffnen, bzw. bereits bestehende Arztpraxen eine Praxisverlegung innerhalb des gesperrten Planungsbereiches vornehmen. Die Auswahl, an welchem Ort ein Arzt eine Praxis eröffnet, obliegt ausschließlich seiner unternehmerischen Freiheit. Da der niedergelassene Arzt das unternehmerische Risiko für sich und seine Mitarbeiter alleine trägt, wählt er den Standort seiner Praxis überwiegend nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aus. Der Magistrat sieht die wohnraumnahe flächendeckende hausärztliche Versorgung der Menschen in allen Frankfurter Stadtteilen als einen bedeutenden Bestandteil für die medizinische Betreuung und Gesundheit der Bewohner an. In mehreren Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung hat er daher auf das Ungleichgewicht zwischen dem Anspruch einer flächendeckenden wohnraumnahen hausärztlichen Versorgung und den Konzentrationen von ärztlichen Niederlassungen, insbesondere in sozial besser gestellten Vierteln der Stadt Frankfurt hingewiesen. Auch im Hinblick auf diese Entwicklung fordert der Hessische Sozialminister im Rahmen der anstehenden Novellierung des bundesweit geltenden Versorgungsgesetzes eine stärkere Beteiligung der Länder an der ärztlichen Bedarfsplanung. Ein wesentlicher eingebrachter Eckpunkt der Gesetzesnovellierung ist die geplante Flexibilisierung der Bedarfsplanung. Diese könnte zukünftig sicherstellen, dass im Stadtgebiet Frankfurt am Main die ärztliche Versorgung konkret an dem stadtteilnahen Versorgungsbedarf angepasst werden kann. Es ist beabsichtigt, den Ländern die Rechtsaufsicht über den jeweiligen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen einzuräumen. Im Rahmen eines Mitberatungsrechtes sollen zudem die vom Ausschuss getroffenen Planungsbeschlüsse zukünftig dem Land vorgelegt werden. Somit erhält das Land die Möglichkeit diese Beschlüsse zu beanstanden, bzw. unter bestimmten Voraussetzungen die Option, eigenständig einen für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Beschluss zu erlassen. Bis zur Umsetzung der neuen Strukturreform hat der Magistrat keine direkte Einflussnahme darauf, wo ein Arzt seine Praxis eröffnet. Er wird jedoch bei den Verantwortlichen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Landesärztekammer, der Landesverbände der Krankenkassen in Hessen sowie der Ersatzkassen auf eine schnellst möglichste Umsetzung hinwirken, damit die Patientinnen und Patienten in Frankfurt am Main auch weiterhin bestmöglich medizinisch versorgt werden. Anlage 1 (ca. 147 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.02.2011, OM 4974