Trinkwasserschutzgebiet und Wasserwerk Praunheim II endlich sichern
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat teilt mit, dass die Hessenwasser GmbH & Co. KG kontinuierlich an der Sicherung der Kapazitäten des Wasserwerks (WW) Praunheim II zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Frankfurt arbeitet. Der Magistrat ist ebenfalls an einer zeitnahen Festsetzung des Trinkwasserschutzgebiets Praunheim II interessiert, um die wichtigen Grundwasserressourcen dauerhaft für die Trinkwasserversorgung der Stadt Frankfurt am Main zu sichern und einen zielgerichteten Schutz im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen zu gewährleisten. Hierfür ist zunächst die Ermittlung des Einzugsgebiets der Trinkwasserbrunnen sowie der verschiedenen Schutzzonen nach dem Stand der Technik erforderlich. Als Grundlage dafür ist eine ausreichende Datenbasis notwendig, die über die Errichtung weiterer Grundwassermessstellen gewonnen werden soll. Die Umsetzung dieses Vorhabens hat sich, aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit sowie hoher Auslastung geeigneter Bohrfirmen, verzögert. Mittlerweile konnten acht Messstellen niedergebracht werden. Nach Erhebung der erforderlichen qualitativen und quantitativen Kenngrößen des Grundwasserleiters kann mit der Erstellung eines hydrologischen Modells sowie im Anschluss eines numerischen Grundwassermodells begonnen werden. Die Ergebnisse der Modellberechnungen sowie bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse aus den zurückliegenden Jahren bilden die fachliche Grundlage für den Abgrenzungsvorschlag des Einzugsgebiets für das Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II mit den zukünftigen Schutzzonen. Eine sorgfältige Ermittlung des Schutzgebiets und der einzelnen Schutzzonen ist sehr wichtig, da die Festsetzung mit Einschränkungen der Flächennutzung einhergeht. Erst mit dem Vorlegen des Abgrenzungsvorschlags beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt kann dort mit der Prüfung der Unterlagen und dem notwendigen Festsetzungsverfahren begonnen werden. Ein Zeitpunkt, wann mit der Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Praunheim II gerechnet werden kann, ist derzeit nicht abschätzbar. Ein Zeitpunkt, wann mit der Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Praunheim II gerechnet werden kann, konnte von der Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt auf telefonische Nachfrage nicht genannt werden. Bei geplanten, wasserwirtschaftlich relevanten Eingriffen im Bereich der Wassergewinnungsanlage Praunheim II werden bei Beteiligung der Wasserbehörden in der Beurteilung von Maßnahmen Anforderungen an den quantitativen und qualitativen Schutz des Grundwassers berücksichtigt. Hierfür gibt es im Wasserrecht die Möglichkeit einer vorläufigen Anordnung, die bei Bedarf die Schutzziele von zukünftigen Trinkwasserschutzgebieten sichern. Die wasserwirtschaftliche Prüfung und Anordnung erfolgt in diesem Fall durch die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt. Zur Abschätzung der notwendigen Maßnahmen wird hier derzeit die vorläufige Abgrenzung der Schutzzonen verwendet. Es besteht kein Erfordernis, das gesamte Einzugsgebiet von weiterer Versiegelung freizuhalten. So ist eine Bebauung in der weiteren Schutzzone nicht generell verboten. Es ist allerdings darauf zu achten, dass es durch die Versiegelung von Flächen nicht zu einer deutlichen Verminderung der Grundwasserneubildung kommt, das Regenwasser also im Einzugsgebiet verbleibt und dort versickert. Zudem dürfen die geplanten Nutzungen auch nicht zu qualitativen Beeinträchtigungen des Grundwasservorkommens führen. Die Hessenwasser GmbH plant die Sanierung und Erhöhung der Aufbereitungsleistung des Wasserwerks Praunheim II. Diese Maßnahme ist u.a. im Wasserkonzept der Stadt Frankfurt (PARLIS - Wasserkonzept der Stadt Frankfurt am Main) aufgeführt. Die Umsetzung dieser Maßnahme stellt eine der grundsätzlichen Aufgaben zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung von Frankfurt dar und ist daher im ureigenen Interesse der Stadt. Die aktuelle Abgrenzung des Einzugsgebietes und der Schutzzonen für das Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II befindet sich derzeit noch in Erarbeitung. Die Abgrenzung des vorläufigen Wasserschutzgebiets kann im Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchu) des Landes Hessen unter https://gruschu.hessen.de/ eingesehen werden.