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Unterstützung der Außengastronomie in der Diesterwegstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Voraussetzung für die Installation von Bodenhülsen für Sonnenschirme ist eine genehmigte Außengastronomiefläche durch eine Sondernutzungserlaubnis. Die Erweiterungsflächen über die aktuelle Duldung zur Ausweitung bis zum 30. April 2022 sind hiervon nicht eingeschlossen. Somit kann ein Schirm auf einer geduldeten Erweiterungsfläche nicht pauschal genehmigt werden. Ohne weitere Details zum Schirm kann der Magistrat keine abschließende Prüfung vornehmen. Die Gastronomin beziehungsweise der Gastronom kann sich gerne per Mail unter gestattungen.amt66@stadt-frankfurt.de an das Amt für Straßenbau und Erschließung zur weiteren Klärung wenden.

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