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Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main regelt, dass zur Inanspruchnahme von Entsorgungsleistungen nur diejenigen Anschluss- und Benutzungspflichtigen befugt sind, deren Grundstück, auf dem die Abfälle anfallen, an das Holsystem mit Restabfallbehältern angeschlossen ist. Wenn ein Kleingarten an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, kann auf diese Weise der Grünschnitt preiswert und ohne größeren Aufwand der Verwertung zugeführt werden. Darüber hinaus ist eine kostenfreie Abgabe an den Wertstoffhöfen der FES GmbH (Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH) möglich. Individuelle Lösungen für einzelne Liegenschaften sind mit dem Grundsatz der Gebührengerechtigkeit nicht vereinbar. Sofern ein Kleingartenverein den Anschluss an die Abfallentsorgung oder die Erhöhung der Tonnenkapazität wünscht, kann er sich über die Mailadresse abfall.wirtschaft@stadt-frankfurt.de an das Umweltamt wenden.

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