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Rücksicht macht Wege breit

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 69 Betreff: Rücksicht macht Wege breit Dem Magistrat ist der Konflikt zwischen Radfahrern und Fußgängern, besonders in den großen Parkanlagen, bekannt. Öffentliche Grünanlagen sind Ruhezonen innerhalb der Stadt und sollen zur Erholung und Entspannung der Einwohner/innen beitragen. Sie dienen dem Ausgleich der vielfältigen Umweltbelastungen der Großstadt. Die Benutzer haben sich in Grünanlagen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Leider ist im öffentlichen Raum vermehrt zu beobachten, dass diese Grundlagen eines sozialen und konfliktfreien Miteinanders immer häufiger missachtet werden. In den Grünanlagen befinden sich in der Regel keine offiziellen Radwege. Eine gegenseitige Rücksichtnahme wird daher besonders vorausgesetzt. Im Rahmen der Streifentätigkeit in den Grünanlagen im Stadtgebiet achtet zudem die Stadtpolizei auf die Einhaltung der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 der Straßenverkehrsordnung. Um dem Konflikt zwischen Radfahrern und Fußgängern entgegen zu wirken, hat der Magistrat bereits eine Beschilderung entwickelt, die die Radfahrer/innen auffordert, langsam zu fahren und Rücksicht auf andere - meist langsamere - Nutzer in diesen Freiräumen zu nehmen. Der Magistrat hat sich entschieden, eine Beschilderung zu verwenden, die eher auffordernd und weniger restriktiv ist. Die Beschilderung soll in Kürze im Grüneburgpark aufgestellt werden. Ob ein zusätzliches Aufbringen auf den asphaltierten Wegen im denkmalgeschützten Grüneburgpark erfolgen wird, muss vom Magistrat noch geprüft werden. Darüber hinaus ist geplant, diese Ausweisung in weiteren größeren Parkanlagen sowie am Mainufer anzubringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2261

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