Verkehrskonzept Schwanheim/Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023
Stellungnahme des Magistrats
Die Diskussion und die Prüfung von Maßnahmen in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass für eine Lösung der Verkehrsprobleme im Bereich Goldstein ein Neubau von Straßen nicht in Aussicht gestellt werden kann. Der Handlungsspielraum für ein "Verkehrskonzept Goldstein" besteht daher vorrangig in verkehrsorganisatorischen und kleineren straßenbaulichen Maßnahmen im bestehenden Straßennetz. Alle Maßnahmen bewegen sich dabei in einem Spannungsfeld zwischen der Verbesserung des Verkehrsflusses im Quartier einerseits und der Vermeidung einer höheren Attraktivität für quartiersfremde Durchgangsverkehre andererseits. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht für alle Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen die verkehrlichen Wirkungen zuverlässig abgeschätzt werden können. Neben einigen obligatorischen Maßnahmen gibt es daher auch fakultative Maßnahmen, die - gegebenenfalls nacheinander - erprobt werden müssen. Dies vorausgeschickt, teilt der Magistrat mit: Zu
- a, b, d, e, f) Die genannten Maßnahmen wurden bereits im April 2019 angeordnet, aufgrund unterschiedlicher Interessen innerhalb des Ortsbeirates, der Bürger:innen aus Goldstein und der Bürgerinitiative, die mittlerweile nicht mehr existiert, im August 2019 jedoch wieder zurückgezogen. Nachdem nun eindeutigem Votum wird der Magistrat die angeregten Punkte umsetzen. Derzeit wird bereits die Beleuchtung im Bereich der Fußgängerüberwege geprüft und die Ausführungspläne und Ausschreibungen für die Baumaßnahmen der Minikreisel vorbereitet. Der Beginn der Bautätigkeiten ist für das dritte Quartal 2024 geplant. c) Der südliche Abschnitt ist kein Schulweg, weshalb eine Abpollerung nicht für notwendig erachtet wird. Im nördlichen Abschnitt ist der Gehweg mit rund 1,30 Meter Breite zu schmal für Poller. Die städtische Verkehrspolizei wurde noch einmal über den Sachverhalt informiert. g) Der Magistrat prüft aktuell die Voraussetzungen für eine Einbahnstraßenregelung und setzt diese nach Möglichkeit in diesem Jahr um. h-j) Der Magistrat initiiert einen gemeinsamen Abstimmungstermin mit der Schulleitung der betroffenen Schule. Zudem wird geprüft, ob eine Einbahnstraßenregelung möglich ist und ob die ursprünglichen Gründe für die Sperrungen noch vorliegen oder diese entfernt werden können. Zu 2. a) Die Verlegung der Straßenbahn in den Korridor nördlich der Straßburger Straße ist Gegenstand der Untersuchungen zum Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+ (Weiterentwicklung des lokalen Schienenverkehrsnetzes). Ergebnisse werden für Mitte/Ende 2024 erwartet. Unabhängig von der noch abschließend zu bewertenden Realisierungswürdigkeit weist der Magistrat darauf hin, dass eine Umsetzung allenfalls langfristig möglich erscheint. b) Die bisherige überschlägige Prüfung der Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Straßburger Straße/Tannenkopfweg hat gezeigt, dass ein Eingriff in Privatflächen erforderlich würde, der durch die eher als gering eingeschätzten positiven Wirkungen eines Kreisverkehrs an dieser Stelle nicht gerechtfertigt werden könnte. Eine abschließende Prüfung von Lösungen, die diesen Eingriff gegebenenfalls vermindern oder vermeiden könnten wird durchgeführt, wenn Klarheit zu der Realisierungswürdigkeit einer Straßenbahnverlegung besteht. c) Die Einrichtung eines regulären Kreisverkehrs am Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt ist wegen der südlich an den Knotenpunkt angrenzenden Bebauung nur durch eine Knotenpunktverschiebung nach Norden möglich. Aufgrund des bereits jetzt sehr geringen Abstands zum Knotenpunkt Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg scheidet eine solche Lösung aus. d) Generell sind alle Straßenräume in der Siedlung Goldstein zu schmal, um baulich getrennte Radverkehrsanlagen schaffen zu können. Der Radverkehr muss dementsprechend im Mischverkehr berücksichtigt werden. Da die Maßnahmen zu 1) einem stetigen Verkehrsfluss in einer quartiersgerechten Geschwindigkeit von maximal 30 km/h dienen sollen, sind damit auch Verbesserungen für die Attraktivität des Radverkehrs verbunden. In der Bewertung der Maßnahmenwirkung werden auch die Wirkungen von Einbahnregelungen auf den Radverkehr besonders berücksichtigt. Um zukünftig Maßnahmen in einem planerischen Rahmen zu priorisieren, Achsen zu definieren und Lücken zu schließen, wurde im vergangenen Jahr ein zukünftiges Fahrradnetz mit drei Netzhierarchien entwickelt. Das Netz wird nun in einer größeren Runde verwaltungsintern abgestimmt. Zu
- Alle fachlichen Erwägungen für die Auswahl der zu erprobenden Maßnahmen (vgl. zu 1.) und die Ermittlung der Wirkungen der Maßnahmen werden dem Ortsbeirat jeweils zu gegebener Zeit transparent dargelegt.