Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

In Teilbereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausweisen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Hanauer Landstraße ist Teil der Ost-/Westachse der Stadt Frankfurt am Main. Über sie führt ein Großteil des Verkehrs, welcher von/nach Hanau, bzw. dem MainKinzig-Kreis führt, bzw. von dort kommt. Hinzu kommt der Verkehr, der über die Carl-Ulrich-Brücke aus, bzw. in Richtung Offenbach am Main abgewickelt wird. In dem angesprochenen Bereich ist die Hanauer Landstraße in jeder Fahrtrichtung durchgehend zweispurig und verläuft baulich durchgehend gerade. Entsprechend hoch ist das Gesamtunfallaufkommen bis hin zum tödlichen Verlauf. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Hanauer Landstraße werden außerhalb des Berufsverkehrs in der Regel schon höhere Geschwindigkeiten als die erlaubten 50 km/h gefahren. Eine Erhöhung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h würde unweigerlich auch dazu führen, dass sich im o.a. Zeitraum die Geschwindigkeit potenziell ebenfalls weiter erhöhen würde. Im Falle einer Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist mit einem Anstieg der Verkehrsunfallzahlen zu rechnen. Der Grundgedanke, welcher dem vorliegenden Antrag zugrunde liegt, ist die Stauungen stadteinwärts zu reduzieren, bzw. zu verhindern. Diese werden in der Regel durch LKW (und hier insbesondere durch Autotransporter) verursacht, welche den rechten Fahrstreifen der Hanauer Landstraße als Parkmöglichkeit missbrauchen, um ihre Ware zu entladen. Die Praxis zeigt, dass durch die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h die LKW-Fahrenden ihr ordnungswidriges und teilweise gefährdendes Verhalten nicht unterlassen werden. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Verknüpfte Vorlagen