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Mögliche Begrünung der Mulanskystraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 696 Betreff: Mögliche Begrünung der Mulanskystraße Zu 1) Der Magistrat begrüßt die Anfrage des Ortsbeirats 2, die Mulanskystraße zu begrünen. Eine solche Maßnahme hätte nicht nur eine positive Auswirkung auf das städtische Mikroklima, sondern auch auf die Aufenthaltsqualität innerhalb des Straßenraums. Nach erster Einschätzung wäre die Realisierung des Straßenbegleitgrüns in den zwei folgenden Varianten möglich: - Die regelmäßige, beidseitige Anordnung von Baumstandorten im bestehenden Längsparksystem (1 Baum zu 2-3 Parkplätzen) - Seitlich abwechselnde Begrünungsinseln in Kombination mit Parkplätzen in Schrägaufstellung Als Voraussetzung hierfür muss eine Trassenprüfung erfolgen. Zurzeit stehen für die Maßnahme keine eigenen Finanzmittel zur Verfügung. Es ist zu prüfen, ob Mittel über den Klimafonds bereitgestellt werden können. Zu 2) Die Fahrbahn in der Mulanskystraße ist 7,50 m breit. Für die Einrichtung von Schrägparkplätzen wird eine Gesamtbreite von 8,65 m benötigt (Parkstandtiefe plus Überhang plus Restfahrbahn). Unter Beibehaltung einer Reststraßenbreite von 3,50 m würde das Schrägparken ca. 1,15 m des Gehwegs beanspruchen (die bauliche Absenkung des Bordsteins vorausgesetzt). Die Schrägparkplätze müssten seitenversetzt mit genug Freiraum für das Verschwenken in der Fahrbahn angeordnet werden, um gleichzeitig die Durchfahrtsgeschwindigkeit (Tempo-30-Zone) zu senken. Das Parken auf der jeweils gegenüberliegenden Seite wäre nicht mehr möglich, es entfielen somit insgesamt ca. 10-12 Parkplätze gegenüber der Bestandssituation, je nach Ausgestaltung des Schrägparkens. Zu 3) Die Gehwege in der Mulanskystraße sind jeweils 3,20 m breit. Bei der Einrichtung von Schrägparkplätzen verbliebe eine Restbreite von 2,05 m. Eine Beeinträchtigung der Barrierefreiheit ist nicht zu erwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2017, V 300 Antrag vom 05.01.2018, OF 477/2 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 89