Mögliche Begrünung der Mulanskystraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST
696
Betreff: Mögliche Begrünung
der Mulanskystraße Zu 1) Der Magistrat begrüßt die Anfrage des Ortsbeirats 2,
die Mulanskystraße zu begrünen. Eine solche Maßnahme hätte nicht nur eine positive
Auswirkung auf das städtische Mikroklima, sondern auch auf die
Aufenthaltsqualität innerhalb des Straßenraums. Nach erster Einschätzung wäre die Realisierung des
Straßenbegleitgrüns in den zwei folgenden Varianten möglich: - Die regelmäßige, beidseitige
Anordnung von Baumstandorten im bestehenden Längsparksystem (1 Baum zu 2-3
Parkplätzen) - Seitlich abwechselnde Begrünungsinseln in Kombination mit
Parkplätzen in Schrägaufstellung Als Voraussetzung hierfür muss eine Trassenprüfung
erfolgen. Zurzeit stehen für die Maßnahme keine eigenen Finanzmittel zur
Verfügung. Es ist zu prüfen, ob Mittel über den Klimafonds bereitgestellt
werden können.
Zu 2) Die Fahrbahn in der Mulanskystraße ist 7,50 m breit.
Für die Einrichtung von Schrägparkplätzen wird eine Gesamtbreite von 8,65 m
benötigt (Parkstandtiefe plus Überhang plus Restfahrbahn). Unter Beibehaltung
einer Reststraßenbreite von 3,50 m würde das Schrägparken ca. 1,15 m des
Gehwegs beanspruchen (die bauliche Absenkung des Bordsteins vorausgesetzt). Die
Schrägparkplätze müssten seitenversetzt mit genug Freiraum für das Verschwenken
in der Fahrbahn angeordnet werden, um gleichzeitig die
Durchfahrtsgeschwindigkeit (Tempo-30-Zone) zu senken. Das Parken auf der jeweils gegenüberliegenden Seite
wäre nicht mehr möglich, es entfielen somit insgesamt ca. 10-12 Parkplätze
gegenüber der Bestandssituation, je nach Ausgestaltung des Schrägparkens.
Zu 3) Die Gehwege in der Mulanskystraße sind jeweils 3,20
m breit. Bei der Einrichtung von Schrägparkplätzen verbliebe eine Restbreite
von 2,05 m. Eine Beeinträchtigung der Barrierefreiheit ist nicht zu
erwarten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 16.01.2017, V 300
Antrag vom
05.01.2018, OF
477/2
Etatanregung vom 22.01.2018, EA 89