Bürgerhospital/Abriss Pfründnerhaus
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST
696
Betreff: Bürgerhospital/Abriss Pfründnerhaus Das so genannte Pfründnerhaus
steht nicht unter Denkmalschutz und wurde von der Erhaltungssatzung nicht als
besonders erhaltenswert definiert. Vor der Entscheidung über die Vorgehensweise wurden
dennoch diverse Überlegungen und Alternativen zu einem Abbruch des
Bestandsgebäudes geprüft und diskutiert. Im Ergebnis musste aber festgestellt werden, dass
die besonderen Anforderungen an eine moderne Klinik in Bezug auf technische
Anlagen, Statik, Lüftung, Hygiene und Flächenerfordernisse im Bestand nicht
hätten erfüllt werden können. Der Neubau wird einen zeitgemäßen und modernen
Operationstrakt enthalten, so dass die hierfür zwingend erforderliche
Gebäudeausstattung zu schaffen ist. Des Weiteren wäre die Anbindung an die anderen
Bereiche der Klinik im Bestand nicht sinnvoll möglich gewesen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 12.02.2015, V
1269