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Bürgerhospital/Abriss Pfründnerhaus

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 696 Betreff: Bürgerhospital/Abriss Pfründnerhaus Das so genannte Pfründnerhaus steht nicht unter Denkmalschutz und wurde von der Erhaltungssatzung nicht als besonders erhaltenswert definiert. Vor der Entscheidung über die Vorgehensweise wurden dennoch diverse Überlegungen und Alternativen zu einem Abbruch des Bestandsgebäudes geprüft und diskutiert. Im Ergebnis musste aber festgestellt werden, dass die besonderen Anforderungen an eine moderne Klinik in Bezug auf technische Anlagen, Statik, Lüftung, Hygiene und Flächenerfordernisse im Bestand nicht hätten erfüllt werden können. Der Neubau wird einen zeitgemäßen und modernen Operationstrakt enthalten, so dass die hierfür zwingend erforderliche Gebäudeausstattung zu schaffen ist. Des Weiteren wäre die Anbindung an die anderen Bereiche der Klinik im Bestand nicht sinnvoll möglich gewesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.02.2015, V 1269

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