Für einen sicheren Schulweg: Ampel vor der IGS Eschersheim versetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST
695
Betreff: Für einen sicheren
Schulweg: Ampel vor der IGS Eschersheim versetzen Nach einer detaillierten
signaltechnischen Prüfung kommt der Magistrat zu folgendem Ergebnis: Die vorhandene Querungshilfe im Zuge der Radroute 7
bietet für Radfahrende den Vorteil, ohne Wartezeit die Zehnmorgenstraße queren
zu können, sofern es der Verkehr auf selbiger zulässt. Eine gemeinsame
Signalisierung der Querungsstelle mit der dorthin verlegten Lichtsignalanlage
(LSA) für zu Fuß Gehende hätte den Nachteil, dass Radfahrende zwangsweise
anhalten und auf Grün warten müssten. Zudem ist die Installation einer
signalisierten, gemeinsamen Furt für Radfahrende / zu Fuß Gehende für den
Radverkehr aufgrund der Tatsache, dass die Einmündungen der Radroute 7 in die
Zehnmorgenstraße nicht direkt gegenüberliegen, nicht sinnvoll möglich, ohne
dass Radfahrende kurze Abschnitte auf dem Gehweg fahren müssten, was aufgrund
der Breiten und möglicher Konflikte mit dem Fußverkehr zu vermeiden ist. Die
Aufstellfläche für zu Fuß Gehende läge zudem im Bereich der Einmündungen /
Parkplatzzufahrt. Ein weiterer Nachteil im Vergleich zur bestehenden LSA wäre
auch, dass der Radverkehr auf der Zehnmorgenstraße Richtung Südwesten aus
Platzgründen an der neuen LSA anhalten müsste, während er derzeit hinter der
LSA vorbeigeführt wird. Bei einer Verlegung der LSA für zu Fuß Gehende an
die gewünschte Stelle würde weiterhin die im Antrag beschriebene Gefahr
bestehen, dass ungeduldige Auto Fahrende den Bus regelwidrig überholen und
damit die querenden zu Fuß Gehenden gefährden. Eine derartige Anordnung ist
immer nach Möglichkeit zu vermeiden und nur im Ausnahmefall, in Zusammenhang
mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zuzustimmen. Die bestehende Lage des
Überweges ist die deutlich sichere Variante. Schülerinnen und Schüler sollten
dringend angehalten werden, diesen sicheren Weg über den signalisierten Überweg
für zu Fuß Gehende zu wählen. Der Magistrat kann daher aus Gründen der
Verkehrssicherheit der Anregung nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.12.2017, OM 2563
Anregung an den
Magistrat vom 14.06.2018, OM 3371