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Erheblicher Parkdruck in den Wohngebieten entlang der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 695 Betreff: Erheblicher Parkdruck in den Wohngebieten entlang der Eschersheimer Landstraße Dem Magistrat ist die angespannte Parkraumsituation in vielen Teilen des Stadtgebietes bekannt. Vielerorts übersteigt schon die Motorisierung der Anwohner das verfügbare private und öffentliche Parkraumangebot. Oft kommt noch die Parkraumnachfrage von Beschäftigten, Kunden und Besuchern dazu. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und reichen von der auch in Frankfurt am Main immer noch ansteigenden Motorisierung der Privathaushalte über die zweckwidrige Nutzung privater Stellplätze bis hin zur unzureichenden Bereitschaft, Stellplatzmieten zu zahlen. Im öffentlichen Straßenraum ist im Regelfall kaum noch Potenzial für eine Erweiterung des Parkraumangebotes vorhanden. Aber auch der Bau von Quartiersgaragen ist nur im Einzelfall möglich und sinnvoll (vgl. Bericht des Magistrats B 312 vom 30.06.2006). Der Magistrat tritt hier selbst nicht als Bauherr auf, interessierte Investoren werden an geeigneten Standorten nach Möglichkeit unterstützt. Ein vorrangiger Lösungsansatz ist daher die Stärkung der Alternativen zum eigenen Pkw. Der Magistrat sieht in Carsharing-Angeboten einen wichtigen Baustein innovativer Mobilitätskonzepte im Bereich Wohnen. Ein Carsharing-Fahrzeug kann langfristig und unter guten Randbedingungen mehr als 20 private Pkw ersetzen (allgemein anerkannt ist eine Quote von 5 bis 10 Pkw). Leider ist es derzeit noch nicht möglich, Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum rechtssicher zu reservieren. Die gesetzliche Grundlage hierzu soll derzeit auf Bundesebene geschaffen werden. Auf der Basis des endgültigen Gesetzestextes wird der Magistrat die weiteren Handlungsmöglichkeiten ausloten. Carsharing-Unternehmen sind daher bis auf weiteres noch darauf angewiesen, Stellplätze im privaten Bereich anmieten zu können. Eine räumliche Verlagerung des Pendlerverkehrs z.B. in P+R-Anlagen am Stadtrand ist angesichts der Gesamtpendlerzahlen nur in geringem Umfang realisierbar. Daher gilt es auch hier, die regionalen Alternativen zum Pkw zu stärken. Eine flächenhafte Parkraumbewirtschaftung mit Freistellung der Bewohner kann hier unterstützend wirken. Darüber hinaus aktiviert eine Parkraumbewirtschaftung die Nutzung vorhandener privater Stellplätze. Der Magistrat strebt zunächst pilothaft ein gegenüber der verbreiteten Regelung verändertes Parkraummanagement in den Teilen von Bornheim an, die bisher noch keine Bewohnerparkregelung aufweisen. In Abhängigkeit von den Erfahrungen in diesem Pilotbereich wird zu gegebener Zeit geprüft, ob eine Ausweitung der Regelungen auf andere Bereiche im Stadtgebiet möglich und sinnvoll ist. Dies setzt aber eine deutliche Erweiterung der Überwachungskapazitäten voraus und kann daher nicht kurzfristig in Aussicht gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2017, V 311

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