Erheblicher Parkdruck in den Wohngebieten entlang der Eschersheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST
695
Betreff: Erheblicher
Parkdruck in den Wohngebieten entlang der Eschersheimer Landstraße Dem Magistrat ist die angespannte
Parkraumsituation in vielen Teilen des Stadtgebietes bekannt. Vielerorts
übersteigt schon die Motorisierung der Anwohner das verfügbare private und
öffentliche Parkraumangebot. Oft kommt noch die Parkraumnachfrage von
Beschäftigten, Kunden und Besuchern dazu. Die Ursachen hierfür sind vielfältig
und reichen von der auch in Frankfurt am Main immer noch ansteigenden
Motorisierung der Privathaushalte über die zweckwidrige Nutzung privater
Stellplätze bis hin zur unzureichenden Bereitschaft, Stellplatzmieten zu
zahlen. Im öffentlichen Straßenraum ist im
Regelfall kaum noch Potenzial für eine Erweiterung des Parkraumangebotes
vorhanden. Aber auch der Bau von Quartiersgaragen ist nur im Einzelfall möglich
und sinnvoll (vgl. Bericht des Magistrats B 312 vom 30.06.2006). Der Magistrat
tritt hier selbst nicht als Bauherr auf, interessierte Investoren werden an
geeigneten Standorten nach Möglichkeit unterstützt. Ein vorrangiger Lösungsansatz ist daher die Stärkung
der Alternativen zum eigenen Pkw. Der Magistrat sieht in Carsharing-Angeboten
einen wichtigen Baustein innovativer Mobilitätskonzepte im Bereich Wohnen. Ein
Carsharing-Fahrzeug kann langfristig und unter guten Randbedingungen mehr als
20 private Pkw ersetzen (allgemein anerkannt ist eine Quote von 5 bis 10 Pkw).
Leider ist es derzeit noch nicht möglich, Carsharing-Stellplätze im
öffentlichen Straßenraum rechtssicher zu reservieren. Die gesetzliche Grundlage
hierzu soll derzeit auf Bundesebene geschaffen werden. Auf der Basis des
endgültigen Gesetzestextes wird der Magistrat die weiteren
Handlungsmöglichkeiten ausloten. Carsharing-Unternehmen sind daher bis auf
weiteres noch darauf angewiesen, Stellplätze im privaten Bereich anmieten zu
können. Eine räumliche Verlagerung des
Pendlerverkehrs z.B. in P+R-Anlagen am Stadtrand ist angesichts der
Gesamtpendlerzahlen nur in geringem Umfang realisierbar. Daher gilt es auch
hier, die regionalen Alternativen zum Pkw zu stärken. Eine flächenhafte
Parkraumbewirtschaftung mit Freistellung der Bewohner kann hier unterstützend
wirken. Darüber hinaus aktiviert eine Parkraumbewirtschaftung die Nutzung
vorhandener privater Stellplätze. Der Magistrat strebt zunächst pilothaft ein
gegenüber der verbreiteten Regelung verändertes Parkraummanagement in den
Teilen von Bornheim an, die bisher noch keine Bewohnerparkregelung aufweisen.
In Abhängigkeit von den Erfahrungen in diesem Pilotbereich wird zu gegebener
Zeit geprüft, ob eine Ausweitung der Regelungen auf andere Bereiche im
Stadtgebiet möglich und sinnvoll ist. Dies setzt aber eine deutliche
Erweiterung der Überwachungskapazitäten voraus und kann daher nicht kurzfristig
in Aussicht gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.01.2017, V 311