Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte Riedbergstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST
695
Betreff: Sicherheitsmängel
in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte Riedbergstraße Bei den vom Ortsbeirat
angesprochenen "scharfkantigen eisernen Begrenzungen" handelt es sich um die
seitlichen Einfassungen der Rampen zu einem kleinen Sitz- und Aussichtsplatz im
Nordosten der neuen öffentlichen Grünanlage am Reiterhof an der Alten
Riedbergstraße. Diese seitlichen Einfassungen sind aus COR-TEN-Stahl (auch
Cortenstahl genannt) hergestellt, einem in den letzten Jahren häufig
verwendeten Material, bei dem die aufliegende, fest haftende Rostschicht den
Stahl schützt. Die seitlichen Einfassungen an den Rampen sind gemäß
Richtlinien notwendig, damit Kinderwagen, Rollstühle etc., die auf den Rampen
geführt werden, nicht seitlich auf die bis zu 40 cm tiefer liegenden
Rasenflächen abrutschen können. Die Entwurfsplanung für diese öffentliche Grünfläche
wurde dem Ortsbeirat 12 am 16.09.2011 in seiner 4. Sitzung vorgestellt. Die
Planung enthielt im Bereich des Sitzplatzes bereits damals den Einschrieb
"Rampen mit Cortenstahleinfassung". Zur Markierung des Beginns und des Endes
der Rampen wurden die Cortenstahleinfassungen zusätzlich ca. hüfthoch
ausgeführt. Zwar waren diese "Scheiben" der Cortenstahleinfassungen an den
Kanten abgeschrägt ("gefast") und damit nach den Regelwerken verkehrssicher,
jedoch hatte das Fachamt bereits vor Eröffnung der Grünfläche im September 2015
von der Hessen Agentur gefordert, eine zusätzliche Sicherung der Kanten
vorzunehmen, um möglichen Unfallgefahren vorzubeugen. Die Gestaltung der zusätzlichen Sicherung der
hochstehenden Kanten sowie das Einholen eines entsprechenden Angebots haben
leider deutlich länger gedauert als von allen Beteiligten erwartet. Die Ausführung der Sicherung der Kanten erfolgte
Mitte Februar 2016 und gleich anschließend wurden die bemängelten Absperrungen
abgeräumt. Somit steht seit diesem Zeitpunkt nun auch die ganze öffentliche
Grünfläche am Reiterhof der Bevölkerung zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2016, OM 4985