Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte Riedbergstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 695 Betreff: Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte Riedbergstraße Bei den vom Ortsbeirat angesprochenen "scharfkantigen eisernen Begrenzungen" handelt es sich um die seitlichen Einfassungen der Rampen zu einem kleinen Sitz- und Aussichtsplatz im Nordosten der neuen öffentlichen Grünanlage am Reiterhof an der Alten Riedbergstraße. Diese seitlichen Einfassungen sind aus COR-TEN-Stahl (auch Cortenstahl genannt) hergestellt, einem in den letzten Jahren häufig verwendeten Material, bei dem die aufliegende, fest haftende Rostschicht den Stahl schützt. Die seitlichen Einfassungen an den Rampen sind gemäß Richtlinien notwendig, damit Kinderwagen, Rollstühle etc., die auf den Rampen geführt werden, nicht seitlich auf die bis zu 40 cm tiefer liegenden Rasenflächen abrutschen können. Die Entwurfsplanung für diese öffentliche Grünfläche wurde dem Ortsbeirat 12 am 16.09.2011 in seiner 4. Sitzung vorgestellt. Die Planung enthielt im Bereich des Sitzplatzes bereits damals den Einschrieb "Rampen mit Cortenstahleinfassung". Zur Markierung des Beginns und des Endes der Rampen wurden die Cortenstahleinfassungen zusätzlich ca. hüfthoch ausgeführt. Zwar waren diese "Scheiben" der Cortenstahleinfassungen an den Kanten abgeschrägt ("gefast") und damit nach den Regelwerken verkehrssicher, jedoch hatte das Fachamt bereits vor Eröffnung der Grünfläche im September 2015 von der Hessen Agentur gefordert, eine zusätzliche Sicherung der Kanten vorzunehmen, um möglichen Unfallgefahren vorzubeugen. Die Gestaltung der zusätzlichen Sicherung der hochstehenden Kanten sowie das Einholen eines entsprechenden Angebots haben leider deutlich länger gedauert als von allen Beteiligten erwartet. Die Ausführung der Sicherung der Kanten erfolgte Mitte Februar 2016 und gleich anschließend wurden die bemängelten Absperrungen abgeräumt. Somit steht seit diesem Zeitpunkt nun auch die ganze öffentliche Grünfläche am Reiterhof der Bevölkerung zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4985

Verknüpfte Vorlagen