Sofortige Unterrichtung und Beteiligung des Ortsbeirats über den aktuellen Stand zum Durchstich des Homburger Damms im Bereich Frankenallee hier: Kündigung der Pachtverträge von Kleingärten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Vorausgeschickt weist der Magistrat darauf hin, dass die bezeichneten Flächen gemäß dem 1956 rechtsverbindlich festgestellten Fluchtlinienplan F1718 als Straßen- und Baufluchtlinie (Verkehrsfläche) festgesetzt sind. Der Korridor westlich des Bahndamms ist Teil der Frankenallee und genauso breit wie die Frankenallee östlich des Bahndamms. Durch den Neubau der Eisenbahnüberführung werden die beiden Verkehrsflächen der Frankenallee wieder zusammenwachsen und die Nahmobilität im Stadtteil Gallus deutlich verbessern. Der Magistrat bereitet für die Umsetzung der Planung aktuell die Bau- und Finanzierungsvorlage vor. Diese wird dem Ortsbeirat voraussichtlich im 2. Quartal 2021 zur Mitbeschlussfassung vorliegen. Zu
- : Bei den bezeichneten Flächen handelt es sich um sogenanntes Grabeland. Dieses wurde für eine befristete Zeit verpachtet. Grabelandflächen fallen nicht unter das Bundeskleingartengesetz, das die unbefristete Nutzung von Kleingärten regelt. Zu 2., 3. und 5.: Die aktuelle Planung sieht ein Unterführungsbauwerk mit 6,00 Metern Breite, 3,00 Metern Höhe und 35,00 Metern Länge vor. Dieser Planung sind intensive Abstimmungen bezüglich der konstruktiven Möglichkeiten und der vertretbaren Kosten vorausgegangen. Der Magistrat bedauert, die Pachtverträge für das Grabeland gekündigt haben zu müssen. Der wesentliche Grund dafür ist die soziale und psychologische Wirkung der neuen Geh- und Radwegunterführung unter dem Homburger Damm auf die Nutzerinnen und Nutzer. Die Erfahrung aus vergleichbaren Unterführungen hat gezeigt, dass die Schlauchwirkung einer Unterführung als unangenehm wahrgenommen werden kann. Fehlt darüber hinaus eine direkt angrenzende Bebauung und die damit verbundene soziale Kontrolle, kann das zu einem nachteiligen Nutzungsverhalten führen. In der Folge werden diese Wegebeziehungen eher gemieden. Um diesen Effekt zu vermeiden, ist es wichtig, auf der westlichen Seite der Unterführung einen transparenten, offenen Verkehrsraum zu schaffen. Ergänzt wird diese sichere Gestaltung durch ein wirkungsvolles Beleuchtungskonzept in der Unterführung und in den Böschungsbereichen. Gärten stehen dieser offenen, übersichtlichen und damit auch sicheren Gestaltung im westlichen Bereich des Bahndamms entgegen. Damit das neue Unterführungsbauwerk von der Bevölkerung rege genutzt wird, hat der Magistrat die offene Gestaltung mit dem Präventionsrat der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt. Ergänzend zu 2.: Versorgungsleitungen werden bereits ab Sommer 2021 teilweise unter Inanspruchnahme der Gartenflächen verlegt werden. Der Bau des Unterführungsbauwerkes nimmt hinsichtlich der notwendigen Baustellenflächen sehr viel Platz in Anspruch. Dafür werden auch die bisherigen Gartenflächen genutzt. Ab Sommer 2022 wird die neue Unterführung westlich außerhalb des Bahndammes vorbereitet. Der eigentliche Einschub der Unterführung durch den Homburger Damm beginnt voraussichtlich im Sommer
- Zu 4.: Der Geh- und Radweg durch das Grabeland wird 3,00 Meter breit sein. Lediglich in der Unterführung beträgt die Breite 6,00 Meter. Zu 6.: Im Sinne der offenen Gestaltung (siehe Ausführungen zu 2.,3. und 5.) werden die Grabelandflächen zu möglichst offenen Grünflächen mit Bepflanzung umgestaltet. Diese werden dann der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.