Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.04.2018, ST 694 Betreff: Tempo 30 im alten Ortskern von
Niederursel besser durchsetzen Zu 1.: Die Verkehrszeichen (VZ) 274.2-40
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Tempo 30-Zone" sind an den genannten
Örtlichkeiten bereits vorhanden und für Verkehrsteilnehmende klar erkennbar.
Die VZ verfügen über die übliche Maximalgröße (600mm). Darüber hinausgehende
Beschilderungen sind aus Sicht des Magistrats nicht notwendig. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 3.: Im genannten Bereich befindet sich ein anderes
Verkehrszeichen als in der Anregung vermerkt. Das VZ 350-10/20 StVO
"Fußgängerüberweg" in diesem Abschnitt wird jedoch gereinigt. Zu 4.: Die Anregung wird befürwortet. Der Ortsbeirat wird
jedoch explizit darauf hingewiesen, dass durch die Änderung der Parkordnung und
unter Berücksichtigung der damit im Zusammenhang stehenden Verschwenkung
Stellplätze wegfallen. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat daher um ein
entsprechendes Votum. Zu 5.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 6.: Wie die Erfahrungen zeigen, bringt der Einbau von
Fahrbahnschwellen für die direkt im Bereich der Schwellen wohnenden
Anliegerinnen und Anlieger eine Erhöhung der Lärmwerte mit sich, da die
Verkehrsteilnehmenden direkt vor den Schwellen bremsen, langsam über die
Schwelle fahren und dahinter wieder beschleunigen. Daher hat sich der Einbau
von Fahrbahnschwellen zur Verkehrsberuhigung nicht bewährt. Der Anregung kann
deshalb nicht entsprochen werden. Zu 7.: Im Rahmen der Überwachungszeiten werden im genannten
Bereich Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Kontrolldichte richtet
sich dabei in der Regel nach den Ergebnissen aus den vorangegangenen
Geschwindigkeitskontrollen. Im Jahr 2017 wurden im Praunheimer Weg insgesamt 20
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Von insgesamt 4.756 erfassten
Fahrzeugen überschritten 502 Fahrzeuge die Geschwindigkeit im sanktionierbaren
Bereich (ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im
sanktionierbaren Bereich von 10,6 Prozent. Im Weißkirchener Weg wurden bei insgesamt acht
Kontrollen 2.510 Fahrzeuge erfasst. Davon überschritten 237 Fahrzeuge die
Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer
Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 9,4 Prozent. Für den Oberurseler Weg und die
Spielsgasse liegen keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.11.2017, OM 2476
Antrag vom
10.11.2019, OF
501/8
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5663