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Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 694 Betreff: Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen Zu 1.: Die Verkehrszeichen (VZ) 274.2-40 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Tempo 30-Zone" sind an den genannten Örtlichkeiten bereits vorhanden und für Verkehrsteilnehmende klar erkennbar. Die VZ verfügen über die übliche Maximalgröße (600mm). Darüber hinausgehende Beschilderungen sind aus Sicht des Magistrats nicht notwendig. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 3.: Im genannten Bereich befindet sich ein anderes Verkehrszeichen als in der Anregung vermerkt. Das VZ 350-10/20 StVO "Fußgängerüberweg" in diesem Abschnitt wird jedoch gereinigt. Zu 4.: Die Anregung wird befürwortet. Der Ortsbeirat wird jedoch explizit darauf hingewiesen, dass durch die Änderung der Parkordnung und unter Berücksichtigung der damit im Zusammenhang stehenden Verschwenkung Stellplätze wegfallen. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat daher um ein entsprechendes Votum. Zu 5.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 6.: Wie die Erfahrungen zeigen, bringt der Einbau von Fahrbahnschwellen für die direkt im Bereich der Schwellen wohnenden Anliegerinnen und Anlieger eine Erhöhung der Lärmwerte mit sich, da die Verkehrsteilnehmenden direkt vor den Schwellen bremsen, langsam über die Schwelle fahren und dahinter wieder beschleunigen. Daher hat sich der Einbau von Fahrbahnschwellen zur Verkehrsberuhigung nicht bewährt. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Zu 7.: Im Rahmen der Überwachungszeiten werden im genannten Bereich Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Kontrolldichte richtet sich dabei in der Regel nach den Ergebnissen aus den vorangegangenen Geschwindigkeitskontrollen. Im Jahr 2017 wurden im Praunheimer Weg insgesamt 20 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Von insgesamt 4.756 erfassten Fahrzeugen überschritten 502 Fahrzeuge die Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 10,6 Prozent. Im Weißkirchener Weg wurden bei insgesamt acht Kontrollen 2.510 Fahrzeuge erfasst. Davon überschritten 237 Fahrzeuge die Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 9,4 Prozent. Für den Oberurseler Weg und die Spielsgasse liegen keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2476 Antrag vom 10.11.2019, OF 501/8 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5663