Verkehrssicherheit im Umfeld der Holzhausenschule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST
694
Betreff: Verkehrssicherheit
im Umfeld der Holzhausenschule Zu 1.: Mobile Geschwindigkeitsanzeigen können in Bereichen
mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingesetzt werden.
Da die zulässige
Höchstgeschwindigkeit am betroffenen Kreuzungsbereich
Cronstettenstraße/Eschersheimer Landstraße jedoch 50 km/h beträgt, kann der
Anregung nicht entsprochen werden. Zu 2.: Im unmittelbaren Umfeld der Holzhausenschule liegen
ausschließlich Grundnetzstraßen mit einer erheblichen Verkehrsbedeutung
(Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Hansaallee). Die vom Ortsbeirat
angesprochenen Bodenschwellen werden ausschließlich in Tempo 30-Zonen zur
Verkehrsberuhigung eingesetzt und sind daher keine geeignete Maßnahme in
Grundnetzstraßen.
Der Anregung kann deshalb nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.01.2017, OM 1076