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Verkehrssicherheit im Umfeld der Holzhausenschule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 694

Betreff: Verkehrssicherheit im Umfeld der Holzhausenschule Zu

  1. : Mobile Geschwindigkeitsanzeigen können in Bereichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingesetzt werden.


    Da die zulässige Höchstgeschwindigkeit am betroffenen Kreuzungsbereich Cronstettenstraße/Eschersheimer Landstraße jedoch 50 km/h beträgt, kann der Anregung nicht entsprochen werden. Zu 2.: Im unmittelbaren Umfeld der Holzhausenschule liegen ausschließlich Grundnetzstraßen mit einer erheblichen Verkehrsbedeutung (Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Hansaallee). Die vom Ortsbeirat angesprochenen Bodenschwellen werden ausschließlich in Tempo 30-Zonen zur Verkehrsberuhigung eingesetzt und sind daher keine geeignete Maßnahme in Grundnetzstraßen. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.

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