Zukunft von leer stehenden Häusern - erst Mietervertreibung, dann Spekulation
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST
694
Betreff: Zukunft von leer
stehenden Häusern - erst Mietervertreibung, dann Spekulation Zu den genannten Immobilien liegen dem
Magistrat folgende Informationen vor: Zu 1. Für das Eckhaus Oberweg 32/ Humboldtstraße 1
wurde im Dezember 2010 der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 4
Wohneinheiten, einem Laden und einer Einheit für freiberufliche Nutzung mit
einer gemeinsamen Tiefgarage beantragt. Der Antrag wurde auf Grund
verschiedenster Verstöße gegen öffentliches Recht im März 2011 versagt. Darüber
hinaus liegen dem Magistrat zurzeit keine weiteren Angaben vor. Zu 2. Bei dem Eckhaus zur Händelstraße 1 handelt es
sich um die Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 164. Für diese Liegenschaft
liegen dem Magistrat keine aktuellen Erkenntnisse vor. Die letzte
Baugenehmigung stammt aus dem Jahre 1972. Zu 3. Für die Liegenschaft Sternstraße 13 wurde im
November 2009 eine Baugenehmigung für einen Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken,
die Errichtung einer Balkonanlage mit 4 Balkonen, die Umnutzung des 1.
Obergeschoss von einer freiberuflichen Nutzung nach § 13 BauNVO zu Wohnzwecken
erteilt. Die Baugenehmigung wurde durch die Bauherrschaft bisher nicht in
Anspruch genommen Zu 4. Für die Liegenschaft Bornheimer Landstraße 3
wurde im Juli 2009 die Fassaden-Neugestaltung, sowie Dachaufstockung und
Komplettsanierung eines bestehenden Mehrfamilien-Wohnhauses mit 10
Wohneinheiten und freiberufliche Nutzung (§ 13 BauNVO) im Erdgeschoss, sowie
Hausverwalter-Raum im Erdgeschoss genehmigt. Der Baubeginn erfolgte im
März 2010. Zu 5. Für die Liegenschaft Berger
Straße 8 liegen über die bereits im Rahmen der Stellungnahme zur Anregung des
Ortsbeirates 3 vom 23.08.2010, OM 4501 gemachten Angaben keine neueren
Erkenntnisse vor. Akute Handlungsbedarfe auf der Liegenschaft sind dem
Magistrat nicht bekannt. Zu 6. Zur Herbartstraße 12 sind dem Magistrat keine
aktuellen Vorgänge bekannt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.02.2011, OM 4998